Hausnotrufsysteme geben pflegebedürftigen oder älteren oder allein lebenden Personen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Informieren Sie sich hier über Funktionsweise, Leistungen und Kosten.
Was ist ein Hausnotrufsystem?
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist, die im Bedarfsfall Hilfe organisieren kann. Es gibt pflegebedürftigen und älteren, allein lebenden Personen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen.
Wer benötigt ein Hausnotrufgerät?
Hausnotrufgeräte eignen sich für Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, jedoch durch Behinderung, chronische Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigung gefährdet sind und in Notlagen das Telefon nicht rechtzeitig erreichen würden.
Für Menschen mit Demenz ist ein Hausnotrufgerät eher ungeeignet. Es könnte sein, dass sie nicht in der Lage sind zu entscheiden, wann sie Hilfe benötigen, oder den Notruf unkontrolliert betätigen.
Wie funktioniert der Hausnotruf?
Das Auslösen des Notrufs erfolgt über einen in der Regel wasserdichten Funksender, den der Nutzer um den Hals oder als Armband trägt. Die Verbindung zur Notrufzentrale stellt ein Notrufgerät mit Freisprechanlage her, das an die Telefondose und ans Stromnetz angeschlossen wird. Ein Mitarbeitender der rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale nimmt bei Alarm Kontakt mit der Hilfe suchenden Person auf.
In der Notrufzentrale sind folgende persönlichen Daten des Kunden hinterlegt:
- Adresse und Zugang zur Wohnung,
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen,
- Kontaktdaten von Angehörigen und / oder Bezugspersonen,
- verordnete Medikamente,
- Sofortmaßnahmen und
- individuell vereinbarte Hilfepläne.
Je nach Situation werden
- Angehörige,
- Rettungsdienst oder
- Notarzt verständigt.
Neben den Hausnotrufsystemen, die mit einer Notrufzentrale verbunden sind, gibt es Notrufsysteme mit bis zu 10 gespeicherten Zielnotrufnummern. Diese Systeme wählen automatisch eine vorgegebene Reihenfolge von Telefonnummern, bis der Ruf mittels Drücken einer Telefontaste bestätigt wird. Es wird also gewährleistet, dass auf jeden Fall jemand ans Telefon geht. Sollte der Hilfesuchende nicht mehr sprechen können, werden automatisch Name und Adresse genannt.
Für den Fall, dass ein Nutzer sich nicht mehr bemerkbar machen kann, bieten viele Hausnotrufanbieter folgenden Service: Meldet ein Nutzer sich nicht mittels Knopfdruck in einer bestimmten vereinbarten Frist, erfolgt ein Kontrollruf der Zentrale.
Alle Notrufgeräte sind durch einen Akku gegen einen eventuellen Stromausfall von 10 bis 20 Stunden geschützt. Anders wäre dies, wenn der Strom vom Router ausfällt. Dadurch könnte sich das Gerät nicht einwählen. Hier müssen Sie besonders aufpassen.
Die Reichweite des Funksenders beträgt in der Regel bis zu 50 Meter. Bei der Installation des Notrufsystems sollten Sie testen, ob ein Notruf aus allen Räumen Ihrer Wohnung und auch vom Garten und Keller aus möglich ist. Bei DSL- oder ISDN-Anschlüssen sollten Sie klären, was passiert, wenn die Leitungen nicht funktionieren. Manche Notrufgeräte sind - gegen Aufpreis - für diesen Fall mit einer SIM-Karte ausgestattet, die den Notruf dann über das Mobilfunknetz weiterleitet.
Was benötigt man für das Hausrufnotsystem?
Sie benötigen lediglich die so genannte Teilnehmerstation, zusätzlich zu Ihrem Telefon. Sie ist nicht viel größer als das Telefon selbst. Die Teilnehmerstation wird durch den handlichen Notrufsender ergänzt, den Sie bequem bei sich tragen können.
Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?
Sie benötigen einen
- normalen Telefonanschluss mit dreifach-TAE-Dose
- und eine freie Steckdose für die Stromversorgung des Geräts.
Sollte Ihr Telefon über einen Router laufen, könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Verbindung gesondert zu prüfen. Fragen Sie hier bei dem Anbieter nach!
Welche Leistungen bietet ein Hausnotruf?
Beim Leistungsangebot von Hausnotruf-Systemen gibt es verschiedene Angebote. Wenn Sie Angebote einholen, sollten Sie auf Tarife achten, die
- die Aufstellung und Programmierung der Geräte,
- die Einweisung Ihrerseits und einer von Ihnen benannten Kontaktperson in das System und
- die Reparatur von Mängeln beinhaltet.
Oftmals sind diese Leistungen Bestandteil eines sogenannten Basistarifes.
Neben dem Basistarif gibt es oft weitere Tarife, wie z.B. sogenannte Komforttarife. Diese sind nur in Verbindung mit dem Basis-Tarif möglich und beinhalten je nach Anbieter zusätzliche Schlüsselhinterlegung, zusätzliche Geräte, regelmäßige Kontrollrufe und anderes.
Welche Zusatzleistungen bietet ein Hausnotruf?
Viele Anbieter halten Zusatzpakete vor, die man hinzubuchen kann. Dazu kann zum Beispiel gehören:
- sichere Schlüsselaufbewahrung in einem Tresor
- notwendige Module für Personen ohne Festnetzanschluss
- zusätzliche Funkfinger
- Verbindung zu Rauch-, Temperatur- oder Wassermeldern
- Falldetektoren (die automatisch einen Notruf absetzen, wenn sie einen Sturz registrieren)
- Zweitgeräte (ggfs. erforderlich zur Sicherung über mehrere Etagen)
Tipp: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen bei einem Hausnotrufdienst für Sie wichtig sind.
Manche Anbieter von Hausnotrufdiensten offerieren gegen Aufpreis zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel
- die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme,
- einen Menüservice,
- Besuchshundedienst oder
- ambulante Pflege.
Der Hausnotruf wird gerne genutzt, weil die Pflegeversicherung den Basis-/ oder Standardtarif übernimmt. Die Kosten für die zusätzlichen, oft sinnvollen erweiterten Anwendungen, müssen von den Nutzer:innen selbst übernommen werden.
Welche Qualitätskriterien können beachtet werden?
Ein wichtiges Kriterium ist, ob der Anbieter sowohl in der Notrufzentrale als auch beim Hilfepersonal vor Ort qualifizierte Fachkräfte beschäftigt. Außerdem kann die Nutzung eines regionalen Hausnotruf-Anbieters von Vorteil sein, wenn die Helfer dadurch schnell vor Ort sein können.
Die Wahl eines Anbieters, der keine Notrufzentrale anbietet, sondern nur auf vorgegebene Telefonnummern schaltet, kann in akuten Situationen zu unnötigen Verzögerungen führen.
Worauf sollte man beim Vertragsabschluss achten?
Beachten Sie beim Vertragsabschluss mit einem Hausnotruf-Anbietern vor allem das Kündigungsrecht und das Haftungsrecht.
- Kündigung
Bei der Kündigung empfiehlt es sich, einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit zu wählen, die Kündigung sollte höchstens mit einer 2-wöchigen Frist zum Monatsende möglich sein. Stirbt der Nutzer, sollten die Angehörigen unter Vorlage der Sterbeurkunde (Kopie) die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung haben. Im Falle der Vertragsbeendigung müssen Sie das Gerät unverzüglich - möglichst innerhalb von 10 Tagen - kostenfrei zurücksenden. Die Kosten sollte der Anbieter übernehmen.
- Reparatur
Das Gerät sollte bei Mängeln unverzüglich repariert oder ausgetauscht werden, die Wartung bei Mängeln der Geräte kostenlos erfolgen.
- Haftung
Achten Sie darauf, dass der Anbieter seine Haftung nicht einschränkt. Solche Klauseln sind häufig unwirksam.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 11. Mai 2017 (Akz. III ZR 92/16) entschieden, dass Hausnotrufanbieter Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen müssen, wenn im Notfall nicht richtig gehandelt wird. Eine solche Pflichtverletzung dreht die Beweislast um. Der Hausnotrufanbieter muss nun beweisen, dass seine Pflichtverletzung nicht ursächlich für die gesundheitlichen Schäden war. Der Nutzer selbst sollte nur bei "schuldhaftem" Verhalten haftbar gemacht werden können. Wichtig ist, noch vor Vertragsabschluss mit dem Anbieter abzuklären, wer die Kosten bei versehentlichem Auslösen des Notrufsystems trägt.
Was kostet ein Hausnotrufsystem?
Die einmalige Anschlussgebühr variiert zwischen 10 und 50 Euro, je nach Region und Anbieter. Die monatlichen Kosten liegen um die 20 bis 25 Euro im Basistarif; zwischen 30 und 50 Euro, wenn zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Umständen (siehe unten) die Kosten in Höhe von 25,50 Euro monatlich. In diesen Kosten sind die Anschlussgebühren bereits enthalten. Sollte die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen, zahlt diese direkt an den Anbieter des Hausnotrufs
Monatsbeiträge können mit Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Überweisung beglichen werden. Vorsicht vor Abbuchungsaufträgen, hier kann eine erfolgte Abbuchung, anders als bei der Einzugsermächtigung, nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Tipp: Prüfen Sie den Vertrag gründlich auf versteckte Kosten.
Wer beteiligt sich an den Kosten?
75 Prozent der Nutzer von Hausnotsystemen zahlen die Kosten selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt Hilfestellung geben.
Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird vom MD geprüft. Nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes ist für die Bewilligung Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige
- allein lebend oder über weite Teile des Tages allein lebend ist und
- jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z.B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle, Fallneigung) mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist,
- in der es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf abzusetzen.
oder
- mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.
Der Anbieter des Hausnotrufs muss von der Pflegeversicherung einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. September 2021 monatliche Mietkosten von 25,50 Euro. Die Kosten werden von der Pflegekasse direkt an den Leistungserbringer erstattet. In vielen Einrichtungen des betreuten Wohnens ist die Gebühr für ein Hausnotrufsystem in der Grundpauschale enthalten.
Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich nicht an den Kosten für einen Hausnotruf. Sie betrachten die Geräte als "Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens".
Wann kann ein Hausnotruf nötig sein?
Um zu entscheiden, ob ein Hausnotruf für Sie sinnvoll sein kann, orientieren Sie sich an folgenden Anhaltspunkten. Je mehr Punkte auf Sie zutreffen, desto sinnvoller kann ein Hausnotruf-System für Sie sein.
- Ich lebe allein in meiner Wohnung.
- Ich habe Angst, auszurutschen und mir etwas zu brechen.
- Alleine zu baden oder zu duschen, ist für mich schwierig.
- Manchmal ist mir schwindelig, ich fühle mich nicht mehr so sicher auf den Beinen.
- Ich neige leicht dazu, zu stürzen.
- Ich bin gehbehindert.
- Ich bin schon einmal in meiner Wohnung ausgerutscht oder gestürzt.
- Ich hatte schon einmal einen Schwächeanfall.
- Meine Augen oder mein Gehör werden immer schlechter.
- Ich hatte eine große Operation, deren Folgen mich beeinträchtigen.
- Ich hatte schon einmal einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
- Ich habe manchmal Gleichgewichtsstörungen.
- Ich leide unter einer chronischen Krankheit, die den Alltag bestimmt, zum Beispiel:
- Asthma (etwa bei akutem Anfall)
- Diabetes mellitus
- Zuckerkrankheit (zum Beispiel Unter- oder Überzuckerung)
- Epilepsie (etwa bei akutem epileptischem Anfall)
- Hämophilie (Bluterkrankheit)
- Herz-Kreislauf-Beschwerden (beispielsweise wenn ein Herzinfarkt vorzeitig bemerkt wird)