Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Manipulation für Vertragsabschluss: So vertrauensvoll wirken Vertriebler

Stand:
Vertriebsmitarbeiter versuchen sich häufig als vermeintliche Kumpel Nähe über gemeinsame Interessen und Hobbys aufzubauen und so ihre Finanzprodukte leichter an Kundinnen und Kunden verkaufen.
Vertriebsmitarbeiter erzeugen Nähe und eine freundschaftliche Bindung, um auf dieser Basis besser Finanzprodukte verkaufen zu können.
  • Ein geschickter Verkäufer manipuliert seinen Kunden, in dem er gezielt Nähe aufbaut und Sympathie erzeugt.
  • Je mehr der Verkäufer vom Kunden weiß, desto eher kann er Gemeinsamkeiten betonen.
  • Der Eindruck von Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit verleitet dazu, einen nicht bedarfsgerechten Vertrag unreflektiert abzuschließen.
Off

Ob wir einem Menschen vertrauen können oder nicht, sagt uns meist unser Bauchgefühl. Doch dieser Instinkt lässt sich manipulieren. Wir geben Tipps, wie Sie vorgetäuschte Sympathie und Ehrlichkeit im Verkaufsgespräch erkennen.

Ein beliebtes und weit verbreitetes Vorgehen von Verkäufern ist es, eine persönliche Nähe zu ihren Kunden aufzubauen, um sie zum Vertragsabschluss zu bewegen. Denn persönliche Nähe vermittelt Sicherheit und Sympathie. Ein gegenseitiges Verständnis sowie ähnliche Interessen verstärken den Eindruck der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Verkaufsperson. Potenzielle Kunden werden gezielt umgarnt und hinterfragen die Angebote möglicherweise weniger kritisch.

Was steckt hinter der Masche?

Geschickte Verkäufer manipulieren Kunden, indem sie ihre Körpersprache, ihre Wortwahl und sogar ihren Tonfall spiegeln. Das nennt man auch das Prinzip der Gegenseitigkeit. So bauen sie natürliche Distanzen ab, die die Menschen als Schutzfunktion vor Fremdem in ihrer DNA verankert haben. Außerdem stellen Verkäufer häufig vermeintliche Gemeinsamkeiten in den Vordergrund und nutzen das menschliche Bedürfnis nach Harmonie und Zugehörigkeit. Das kann zum Beispiel durch Blickkontakt, ein erwidertes Lächeln, ähnliche Gestik oder die Verwendung gleicher Worte erfolgen. Auch die Lautstärke und das Sprechtempo können dafür genutzt werden, ebenso wie (übermäßige) Komplimente.

Wie erkennen Verbraucher die Tricks? 

Verkäufer haben das Interesse, dass sich ihre potenziellen Kunden verstanden, wertgeschätzt und wohlfühlen. Sie wollen ein gutes Gefühl erzeugen, um zum Vertragsabschluss zu gelangen. Denn das ist immer das Ziel eines Verkäufers: Produkte verkaufen, Geld verdienen. Um dies zu erreichen, schaffen sie also zunächst eine Verbindung zum Gegenüber, indem sie Interesse zeigen und persönliche Fragen stellen. Je mehr sie vom Kunden wissen, desto einfacher können sie Gemeinsamkeiten betonen. Um die Nähe zum Kunden zu verstärken, geben Verkäufer häufig auch selbst Informationen preis. Dann erwähnen sie zum Beispiel ein Hobby, ein aktuelles Erlebnis oder ein Familienmitglied, das mit der Situation oder den Interessen des Kunden zusammenhängt.

Ihre vermeintliche Anerkennung und Wertschätzung drücken Verkaufspersonen direkt aus. Dazu nehmen sie nicht nur die Äußerungen des Kunden auf, sondern bestätigen diese auch. Sätze wie „Ich bin froh, dass Sie diese Frage gestellt haben“, „Ich verstehe, was Sie meinen“ oder „Ihre Überlegungen sind genau richtig“ sollen dem Kunden suggerieren, dass er clever ist, seine Bedürfnisse verstanden werden und er genau den richtigen Vertrag oder das ideale Produkt kaufen wird.

So sollten Betroffene handeln:

Damit Verbraucher nicht auf die falsche Zuwendung hereinfallen und die wahren Absichten eines Verkäufers erkennen, sollten sie genau auf seine Gesprächstechnik achten: 

  1. Lassen Sie sich nicht durch Komplimente oder übermäßige Anerkennung ablenken.
  2. Geben Sie nur persönliche Informationen preis, die für das angebotene Produkt oder die Leistung relevant sind.
  3. Fragen Sie nach konkreten Inhalten oder Eigenschaften und dem Nutzen des Angebots und lassen Sie sich die Vor- und Nachteile transparent darlegen und Unterlagen aushändigen.
  4. Wenn Sie unsicher sind, schaffen Sie eine zeitliche und räumliche Distanz und unterbrechen Sie das Verkaufsgespräch – etwa mit dem Satz: „Vielen Dank, ich denke darüber nach und komme erneut auf Sie zu.“
Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.