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Schülerorientierte Verbraucherbildung gewährleisten!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt als Teil des Bündnisses "Unsere Digitale Schule" die Forderung, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg von der Einführung von Microsoft 365 im Rahmen seiner Bildungsplattform absieht.
Schülerin sitzt mit Kopfhörern vor einem Laptop

Zumeldung zur Landespressekonferenz „Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ vom 13.01.2021

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Dazu Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: 

"Als Teil des gesellschaftlichen Bündnisses „unsere Digitale Schule“ fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst: Den Schulen die didaktisch sinnvolle und funktionierende Nutzung einer quell-offenen und datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur zu ermöglichen.

Schülerorientierte Verbraucherbildung verträgt kein Monopol bei der digitalen Infrastruktur, wie es mit Produkten eines dominierenden kommerziellen Unternehmens gegeben wäre. Die Nutzung der ja bereits vorhandenen datenschutzkonformen und quell-offenen digitalen Infrastruktur für die Schulen in Baden-Württemberg ist wesentlich für die Umsetzung einer auf Mündigkeit und Selbstbestimmung ausgerichteten Medien- und Verbraucherbildung."

Weitere Informationen unter: www.unsere-digitale.schule

 

 

Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.