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Schülerorientierte Verbraucherbildung gewährleisten!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt als Teil des Bündnisses "Unsere Digitale Schule" die Forderung, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg von der Einführung von Microsoft 365 im Rahmen seiner Bildungsplattform absieht.
Schülerin sitzt mit Kopfhörern vor einem Laptop

Zumeldung zur Landespressekonferenz „Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ vom 13.01.2021

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Dazu Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: 

"Als Teil des gesellschaftlichen Bündnisses „unsere Digitale Schule“ fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst: Den Schulen die didaktisch sinnvolle und funktionierende Nutzung einer quell-offenen und datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur zu ermöglichen.

Schülerorientierte Verbraucherbildung verträgt kein Monopol bei der digitalen Infrastruktur, wie es mit Produkten eines dominierenden kommerziellen Unternehmens gegeben wäre. Die Nutzung der ja bereits vorhandenen datenschutzkonformen und quell-offenen digitalen Infrastruktur für die Schulen in Baden-Württemberg ist wesentlich für die Umsetzung einer auf Mündigkeit und Selbstbestimmung ausgerichteten Medien- und Verbraucherbildung."

Weitere Informationen unter: www.unsere-digitale.schule

 

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.
Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.