- Richtwert 30 Megabit/Sekunde im Download nur Richtwert. Er soll im Laufe der Jahre stetig angehoben werden.
- Wenn die Bandbreite niedriger ist als vereinbart, können Verträge außerordentlich gekündigt, oder der Tarifpreis gemindert werden.
- Anbieter sind verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten.
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz soll schnelles Internet für alle ab Mai 2022 möglich sein. Sowohl im Festnetz-, als auch im Mobilfunkbereich sollen die neuen Regelungen die Verbraucherrechte stärken.
Wie schnell muss „schnelles Internet" sein?
Bis jetzt besteht nur ein Anspruch auf 56 Kilobit (0,056 Mbit pro Sekunde). Da diese Geschwindigkeit nicht mehr zeitgemäß ist, wird die Untergrenze deutlich angehoben. Ab Mitte nächsten Jahres haben mit der Novelle des Telekommunikationsgesetztes alle ein Recht auf schnelles Internet. Was schnelles Internet bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Die rechtlich verbindliche Untergrenze der Internetgeschwindigkeit wird in den kommenden Monaten neu berechnet. Als Referenzwert wird die Bandbreite der Bevölkerungsmehrheit angenommen, so dass als Richtwert 30 Megabit pro Sekunde im Download nur als Richtwert zu sehen ist. Der Mindestwert soll im Laufe der Jahre stetig angehoben werden.
Hoffnung besteht nun auch für die vier Prozent der Haushalte in Deutschland, die im Jahr 2020 noch gar keinen Internetanschluss hatten. Das TKGModernisierungsgesetz sieht für alle eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe vor – einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort. Dieser Anschluss muss zu einem erschwinglichen Preis gewährt werden.
Welche Rechte bestehen, wenn das Internet langsamer ist, als vereinbart?
Wenn die tatsächliche Bandbreite niedriger ist als vereinbart, können nun Verträge außerordentlich gekündigt, oder der Tarifpreis gemindert werden. Wird bei einer Störung der Ausfall des Internets nicht innerhalb von zwei Tagen behoben, so sind zukünftig Entschädigungen fällig.
Richtiger Ansprechpartner für Beschwerden?
Wenn Anbieter keinen Zugang zu einem schnellen Internet gewähren, so können Betroffene eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen. Diese beauftragt dann notfalls einen anderen Anbieter mit der Verlegung eines Breitbandzugangs. Die Kosten dafür werden aus einem gemeinsamen Finanzierungstopf genommen, in welchen die Telekommunikationsanbieter und auch Telekommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook & Co zukünftig einzahlen müssen.
Weitere Verbesserungen
Anbieter sind vor Vertragsschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann dieser Vertrag monatlich gekündigt werden.
Das monatliche Kündigungsrecht besteht auch bei einem Umzug, sofern Anbieter am neuen Wohnort nicht mindestens die gleiche Bandbreite zur Verfügung stellen können.
Gibt es auch das Recht auf schnelles, mobiles Internet?
Nicht nur Festnetzinternet, sondern auch das Mobilfunknetz soll bis 2026 flächendeckend stabil und unterbrechungsfrei werden. Vorgesehen ist, dass 4G der Mindeststandard als Vorstufe zu 5G wird.