Kostenloses Online-Seminar "Geldanlage mit ETFs" am 8. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Abo für Facebook und Instagram: Meta muss nachbessern

Stand:
Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen? Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit Anfang November 2023. In der Umsetzung verstößt Betreiber Meta gegen deutsches Recht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Facebook und Instagram können ohne Werbung genutzt werden – für mindestens 9,99 Euro im Monat.
  • Das Bezahlen verhindert jedoch nicht, dass weiterhin personenbezogene Daten für weitere Zwecke auch kommerziell genutzt werden.
  • Die Verbraucherzentrale NRW geht in mehreren Punkten rechtlich gegen den Betreiberkonzern Meta vor.
  • Erster Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Meta erlassen. Die Bestell-Buttons für die Abos entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften.
Off

"Triff eine Auswahl zum Thema Werbung": Diese Anzeige dürfte seit Anfang November bei jedem Mitglied der Netzwerke Facebook und Instagram in Europa erschienen sein. Wer mindestens 9,99 Euro im Monat bezahlt, bekommt vom Betreiber Meta folgendes Versprechen: "Wir verwenden deine Informationen dann nicht, um dir Werbung zu zeigen." Wer nicht zahlen möchte, bekommt weiterhin personalisierte Werbung angezeigt. Die Daten dafür sammeln Facebook und Instagram unter anderem aus dem Nutzungsverhalten ihrer Mitglieder. Das passiert allerdings auch, wenn man bezahlt. Meta schreibt in einer Erklärung zum kostenpflichtigen Angebot (aus dem Englischen übersetzt): "Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt." Mit anderen Worten: "Für andere Zwecke schon."

Einstweilige Verfügung gegen Meta

Wir gehen gegen mehrere Rechtsverstöße der Meta Platforms Ireland Limited im Zusammenhang mit dem Abomodell vor. Erster Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass die Bestellbuttons auf den Webseiten und in den Apps für die Betriebssysteme iOS und Android  gegen deutsches Recht verstoßen (8. Februar 2024, Az. I-20 UKl- 4/23, rechtskräftig). Das schreibt vor, dass Schaltflächen zum Bestellen kostenpflichtiger Waren oder Dienstleistungen eindeutig beschriftet sein müssen, zum Beispiel mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j BGB) und deutlich machen, dass mit Klick ein Vertrag geschlossen wird. Beides muss sich bereits aus der Beschriftung der Buttons selbst ergeben, unabhängig davon ob sich diese Informationen auch aus dem weiteren Bestellprozess entnehmen lassen. Metas „Abonnieren“ und „weiter zur Zahlung“ reichen nicht aus.

Meta muss die Buttons nun rechtmäßig beschriften. Ein fehlerhafter Button führt laut Gesetz zu keinem wirksamen Vertrag, und aus unserer Sicht muss nicht gezahlt werden, wenn darüber das Abo „abgeschlossen“ wurde. Über eine Abhilfeklage könnte Meta außerdem gerichtlich dazu verpflichtet werden, bereits unrechtmäßig eingezogene Abogebühren zu erstatten. Wir prüfen derzeit, ob wir eine entsprechende Klage einreichen. Im Anschluss könnten sich Betroffene kostenfrei in ein Klageregister eintragen und würden von einem positiven Ausgang direkt profitieren.

Abmahnung gegen Meta

Außerdem holt Meta nach unserer Auffassung keine wirksame Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken ein, wenn man nicht bezahlt. Deshalb haben wir den Konzern wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgemahnt. Das außergerichtliche Abmahnverfahren dauert derzeit noch an.

Das Abo von Facebook und Instagram

Meta bietet die kostenpflichtige Mitgliedschaft für 9,99 Euro monatlich an, wenn man sie an einem Computer abschließt. Bei Abschluss auf einem Smartphone mit den Betriebssystemen Android und iOS sind es monatlich 12,99 Euro. Den Unterschied begründet Meta mit Gebühren, die Google und Apple zusätzlich erheben würden. Ab März 2024 kann es teurer werden: Bis dahin gilt der Preis nämlich für alle Konten, die man bei Facebook und Instagram hat. Danach ist nur noch ein Konto im Preis enthalten, für jedes weitere soll man zusätzlich 6 Euro (PC) bzw. 8 Euro (Smartphone) monatlich bezahlen.

Werbeerlöse sind die Haupteinnahmequelle für Meta: 33,6 Milliarden US-Dollar gibt das Unternehmen von Juli bis September 2023 an, rund 7,7 Milliarden davon kommen aus Europa. "Wir respektieren jedoch den Geist und Zweck der sich weiterentwickelnden europäischen Vorschriften und verpflichten uns zu deren Einhaltung", schreibt der Konzern in der Erklärung zur Einführung der Bezahl-Optionen. Aus unserer Sicht werden die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings nicht eingehalten.

  • Datensammlung. Von ihr kann man sich durch das Abo nicht "freikaufen". Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was man auf Facebook und Instagram macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch was man auf anderen Internetseiten macht oder welche Apps man sonst noch auf dem Smartphone installiert hat und nutzt, kann Meta oft nachvollziehen. Die Daten kann das Unternehmen für andere Zwecke verwenden, z.B. für die Personalisierung von Inhalten (also um auszuwählen, welche Beiträge man auf seiner Timeline sieht) oder zu Forschungszwecken. Das heißt, die Daten werden trotzdem kommerziell genutzt. Und was passiert mit den Erkenntnissen, wenn man das Abo beendet?
  • Weitergabe von Daten an Partner von Meta. Unternehmen, die Analysedienste von Meta verwenden, erhalten umfangreiche Informationen darüber, wie Nutzer:innen mit deren Inhalten oder Diensten interagieren. Diese Informationen können sie für eigene Zwecke nutzen. Das gilt auch für Daten von Menschen, die sich für ein Abo-Modell entscheiden.
  • Freiwilligkeit. Menschen müssen vollständig darüber informiert werden, welche ihrer Daten gesammelt werden, wie das geschieht und was damit geschieht. Dem können sie dann freiwillig zustimmen. Aber kann eine Zustimmung freiwillig sein, wenn es sich um eines der größten sozialen Netzwerke handelt, das jahrelangen Mitgliedern nun nur die Wahl lässt zwischen personalisierter Werbung oder mindestens 120 Euro pro Jahr?

Meta reagiert mit seinem Abo-Modell auf jahrelange Streits mit europäischen Datenschutzbehörden. Allerdings sind die durch diese Maßnahme keinesfalls beigelegt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
ein Mann schaut entsetzt auf einen Inkasso-Brief

Inkasso

Inkassoforderungen wirken bedrohlich oder enthalten unberechtigte oder überhöhte Forderungen. Was erlaubt ist und was nicht, klären wir in dieser Podcast-Folge.
Zwei Handwerker montieren eine Solaranlage auf einem Hausdach

Aktuelle Probleme in der Photovoltaik

Nicht nur die Landesregierung setzt auf den Ausbau der Photovoltaik, um die Klimaziele zu erreichen, sondern auch Verbraucher:innen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.