Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Microsoft Touchscreen

Von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstrittene Urteile gegen Microsoft (Az. 3 HK O 13796/24) und Starlink (Az. 13 O 25/25 KfH) setzen klare Grenzen für intransparente Vertrags- und Kündigungspraktiken und machen klar: Auch große Player haben sich an geltendes Recht zu halten. 

Off

Urteil gegen Microsoft: Kündigen muss einfach sein 

Gegenstand des Verfahrens gegen Microsoft (Az. 3 HK O 13796/24) waren Angaben auf der Website von Microsoft, mit denen Verbraucher:innen darüber informiert werden sollten, wie und unter welchen Voraussetzungen sie ihre laufende Microsoft-365-Abos kündigen können. Microsoft hat zwar eine Kündigungsschaltfläche bereitgehalten, aber diese führte nicht, wie rechtlich vorgesehen, direkt zur Kündigung, sondern erschwerte den Prozess, indem die Eingabe verschiedener Daten verlangt wurde. Außerdem hatte Microsoft verlangt, sich im Microsoft-Kundenkonto anzumelden, um kündigen zu können. Problem: Wer seine ursprüngliche Mailadresse nicht mehr hatte, konnte sich nicht mehr einloggen.

Damit hat Microsoft gegen ein Gesetz verstoßen, das Verbraucher:innen unkompliziert Abo-Kündigungen über eine Kündigungsschaltfläche in zwei Schritten ermöglichen soll.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre online geschlossenen Abos genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben“, erklärt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das Gericht stellt klar, dass Unternehmen Kündigungen nicht durch unklare Informationen oder unnötig komplizierte Prozesse erschweren dürfen.“

Urteil gegen Starlink: Klare Infos vor dem Bestellen

Auch im Verfahren gegen den Internetanbieter Starlink hatte die Verbraucherzentrale Erfolg (Az. 13 O 25/25 KfH). Das Gericht bestätigte, dass Starlink Verbraucher:innen auf seiner Website nicht ausreichend, nicht transparent und nicht verbraucherfreundlich informiert hatte, bevor diese einen kostenpflichtigen Vertrag abschlossen.

So waren grundlegende Informationen wie der tatsächliche Vertragspartner, Kontaktdaten und rechtliche Verantwortlichkeiten nur nach mehreren Klicks auffindbar. Auf der Bestellseite selbst fehlten zudem wichtige Angaben zum angebotenen Internetdienst und zur Hardware.

Besonders problematisch: Der Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung aufgeben“ machte nicht klar, dass mit diesem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Auch eine ordnungsgemäße Information über das gesetzliche Widerrufsrecht fehlte im Bestellprozess.  

Darüber hinaus war auch hier, wie bei Microsoft, die Kündigung unnötig erschwert. Statt einer klar erkennbaren Kündigungsschaltfläche mussten Kund:innen im Kundenkonto die monatliche Zahlung deaktivieren – ein Vorgehen, das den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.

Mit beiden Urteilen senden die Gerichte ein deutliches Signal: Verbraucherschutz endet nicht an der Größe oder Marktmacht eines Unternehmens.

„Bei den Urteilen gegen Microsoft und Starlink geht es um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an unnötig komplizierten Kündigungen scheitern“, so Buttler weiter.  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.