Viele Anbieter in Baden-Württemberg haben für 2019 Strom- und Gaspreise erhöht.
Schicken Sie uns die Schreiben zur Preiserhöhung, die Sie von Ihrem Energieanbieter erhalten haben! Wir wollen schauen, wie die Anbieter die Preisanstiege begründen und ob die Ankündigungen korrekt sind.
Nach einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Wir haben einen Musterbrief und Tipps zum Wechsel des Energieversorgers für Sie vorbereitet.
Strom- und Gasversorger in Baden-Württemberg haben für das kommende Jahr erneut Preiserhöhungen angekündigt. Damit erreichen die Energiepreise einen neuen Höchststand. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sammelt die Schreiben, in denen Energieversorger über den Preisanstieg informieren. Schicken Sie uns die Schreiben zu - per Mail an online@vz-bw.de oder per Post (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart, Stichwort: Preiserhöhung). Wir wollen schauen, wie Energieanbieter die Preiserhöhungen begründen und ob die Ankündigungen korrekt sind.
Wenn Sie mit der Preiserhöhung unzufrieden sind oder die Begründung nicht nachvollziehbar ist, teilen Sie dies Ihrem Anbieter mit und fordern Sie eine genaue Begründung! Die Antwort können Sie uns ebenfalls gerne zusenden. Ziehen Sie auch einen Wechsel in Betracht. Nach einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Tipps für einen sicheren Wechsel haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Energieversorger wechseln: So geht's
1. Den günstigsten Anbieter finden:
Vergleichen Sie die Preise über Wechselportale, bzw. Stromrechner oder Gasrechner. In der Regel sollte man wegen der mangelnden Transparenz mehrere Vergleichsportale nutzen. Diese Portale finanzieren sich über Provisionen, es ist nicht nachvollziehbar, welchen Einfluss diese Provisionen auf die Platzierung oder Aufnahme eines Tarifs haben. Man kann also nicht davon ausgehen, auf jedem Portal alle Tarife zu finden.
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten:
- höchstens einjährige Laufzeit
- Folgelaufzeit 1 Monat (bis maximal 3 Monate)
- Kündigungsfrist von maximal einem Monat
- Keine Vorkasse
- Keine Pakettarife
- Tarife mit Bonus nur berücksichtigen, wenn Sie zum Ablauf des ersten Lieferjahres einen erneuten Anbieterwechsel in Betracht ziehen
2. Kündigen
Wenn Ihr Energieversorger eine Preiserhöhung angekündigt hat, haben Sie ein Sondernkündigungsrecht. Wenn Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, sollten Sie möglichst schnell ein Kündigungsschreiben absetzen. Wir haben einen Musterbrief für Sie vorbereitet.
3. Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie erst einen neuen Vertrag mit einem neuen Versorger ab, wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen des neuen Anbieters genau - wenn die Bedingungen nicht Ihren Erwartungen entsprechen und Sie den Vertrag übers Internet oder auf dem Postweg abgeschlossen haben, können Sie das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen.