Der Fall
Lisa und Daniel B.* hatten sich kürzlich ein Haus gekauft, teilweise finanziert durch einen gemeinsamen Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nachdem der Bausparvertrag zugeteilt wurde, erhielten die beiden jeweils einen Brief mit der Information, dass die Bausparkasse automatisch eine Risikolebensversicherung über den Kreditbetrag im Namen der beiden Eheleute angelegt hatte. Doch Lisa und Daniel B. hatten zu Beginn der Finanzierung bereits eine solche Versicherung abgeschlossen und einer weiteren Versicherung nicht zugestimmt. In dem Schreiben der Bausparkasse hieß es dann: „[…] Sie brauchen nichts weiter zu tun. Sollten Sie dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen oder sind Sie bereits ausreichend abgesichert, bitten wir Sie und dies innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen […].“ Das Ehepaar ärgerte sich über das Vorgehen der Bausparkasse und meldete sich bei der Verbraucherzentrale.
Das haben wir getan
Schnell war bei der Prüfung des Vorgangs klar: Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hält sich nicht an die gesetzlichen Regelungen, da sie das Schweigen von Verbraucher:innen als Zustimmung wertet. Sie könnte – wenn die Betroffenen innerhalb von 14 Tagen nicht reagieren – behaupten , dass ein Vertrag vorläge und auf dieser Grundlage auch Zahlungen fordern . Verbraucher:innen müssten sich dann auch noch mit unberechtigten Forderungen herumärgern - für einen rechtswidrigen Vertrag, den sie nie abgeschlossen haben.
Hinzu kam, dass die Bausparkasse widersprüchliche Fristen zum Zustandekommen des Vertrags angab. Während in dem Schreiben an Lisa und Daniel B. von 14 Tagen die Rede war, hieß es in den Versicherungsbedingungen „Dieses Angebot kann innerhalb eines Monats angenommen werden.“ Das ist irreführend. Wir haben die Bausparkasse wegen der beiden Verstöße abgemahnt und sie aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Die Bausparkasse hat daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Gut zu wissen
In bestimmten Lebenssituationen ist eine Risikolebensversicherung wichtig und sinnvoll, um Hinterbliebene im Falle eines Todes vor finanziellen Risiken zu schützen – allerdings sollten Verbraucher:innen diese selbst abschließen und nicht die Bausparkasse. Worauf Verbraucher:innen bei solchen Verträgen achten können, haben wir hier erklärt: Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall
* Die Namen der Verbraucher:innen sind anonymisiert. Die tatsächlichen Namen sind der Verbraucherzentrale bekannt.