Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin

Stand:
Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Mit der Allgemeinverfügung will die BaFin den Missstand beseitigen, dass Geldinstitute zum Nachteil der Verbraucher:innen einseitig in das Vertragsgefüge eingegriffen haben und zudem Zinsanpassungen falsch berechnet haben.

Off

Geldinstitute berechnen die Verbraucher:innen zustehenden Zinsen zum Nachteil der Verbraucher:innen falsch. Sie legen ihrer Berechnung nicht die einschlägige BGH-Rechtsprechung zugrunde. Dadurch entsteht betroffenen Verbraucher:innen ein Schaden in Höher mehrerer Tausend Euro.

Geldinstitute stellen ihr rechtswidriges Verhalten nicht auf eigene Initiative hin ab. Verbraucher:innen, die über ihre Rechte nicht von Dritten informiert werden, erhalten weder eine korrigierte Abrechnung ihres Sparvertrags noch die ihnen zustehende Zinsnachzahlung.

Wir begrüßen das Vorgehen der BaFin nachdrücklich! Die Maßnahme ist erforderlich, überfällig und verhältnismäßig. Dennoch wird sie in ihrer derzeitigen Form den Missstand nicht beseitigen, da sie unvollständig ist. Das kritisierte Verhalten der Institute betrifft nicht nur Inhaber von „Prämiensparverträgen“, sondern auch Inhaber einer Reihe weiterer Sparverträge, wie „Bonus- oder Vorsorgesparpläne“ der genossenschaftlich organisierten Banken sowie Riester-Sparverträge.

Am 21. Juni 2021 erließ die BaFin, gegen den Widerstand der Finanzinstitute, die  Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen. Sie hat damit die Institute verpflichtet, alle betroffenen Kund:innen zu informieren. Gegen diese Allgemeinverfügung haben sich die Institute rechtlich gewehrt. Das zuständige Verwaltungsgericht hat am 23.10.2024 im Sinne der klagenden Finanzinstitute entschieden und die Allgemeinverfügung aufgehoben. Gegen das Urteil hat die BaFin Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit ist also noch offen. Am 02.10.2024 hat die BaFin ihre ursprüngliche Allgemeinverfügung angepasst.

Link zu Download der Stellungnahme hier.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: 'Raus' aus dem Werbewahnsinn (6/6)

Wie und mit welchen Zielen arbeiten Unternehmen und Influencer zusammen? Wo gibt es Defizite seitens Politik und Recht im digitalen Werbemarkt? Und wie bewahren wir als Verbraucher:nnen einen kühlen Kopf angesichts der Verlockungen und Versprechen, die uns überall im Netz begegnen?
Solaranlage auf einem Dach

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Schmuckbild

Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab