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Weltspartag: Geschenke fürs Sparen – lohnt sich das wirklich?

Stand:
Zum Weltspartag locken Banken mit Luftballons, Kuscheltieren und Sonderzinsen, vor allem Kinder stehen dabei im Mittelpunkt. Doch hinter der bunten Fassade steckt oft mehr Marketing als finanzielle Vernunft. Was sollten Eltern und Großeltern beim Sparen für den Nachwuchs beachten?
Sparschwein mit Münzen auf Holztisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sparen lernen kann sinnvoll sein, aber nicht jedes Produkt ist dazu geeignet.
  • Vorsicht vor Kinderpolicen und Bausparverträgen: Sie sind oft teuer und wenig rentabel.
  • Tagesgeld bei Direktbanken oder Aktien-ETFs sind meist die bessere Wahl.
  • Eine Investition in die Bildung der Kinder kann langfristig mehr bringen als eine Geldanlage.
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Was steckt hinter den Angeboten zum Weltspartag? 

Ursprünglich sollte der Weltspartag Kindern den Wert des Sparens vermitteln. Heute nutzen Banken den Tag, um mit kleinen Geschenken und Sonderaktionen neue Kundschaft zu gewinnen – oft mit Produkten, die kaum Rendite bringen oder langfristig teuer sind. 

Viele Angebote rund um den Weltspartag, etwa Bausparverträge, Fondssparpläne oder Kinderpolicen, sind mit hohen Kosten verbunden und bieten wenig Gegenwert. Besonders kritisch sind Kinderpolicen: Sie kombinieren oft schlechten Versicherungsschutz mit einer schwachen Geldanlage.

Klassiker Sparbuch: Sinnvoll oder überflüssig? 

Ein Sparbuch für Grundschulkinder kann pädagogisch sinnvoll sein, auch wenn es kaum Zinsen abwirft. Es hilft, den Umgang mit Geld zu lernen und kleine Rücklagen zu bilden. Doch sobald es um größere Beträge oder langfristige Ziele geht, sollten Eltern und Großeltern genauer hinschauen. 

Welche Alternativen gibt es, um für Kinder gut vorzusorgen? 

Viele Direktbanken bieten höhere Zinsen auf Tagesgeld als etwa die Sparkasse vor Ort. Für langfristiges Sparen sind weltweit gestreute Aktien-ETFs renditestärker und kostengünstiger als die in den Filialen angebotenen Aktienfonds. Und manchmal ist eine Investition in Bildung – etwa Musikunterricht oder ein Auslandsaufenthalt – die beste Geldanlage überhaupt. 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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