Kostenloses Online-Seminar "Geldanlage mit ETFs" am 8. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Naht das Ende von Einwegplastik?

Stand:
Über Kunststoffverpackungen wird viel berichtet und gestritten. Eindeutig belegt ist, dass Einwegverpackungen eine große Menge an Abfall verursachen, vor allem beim Außer-Haus-Verzehr.
Mensch hält Plastiktüten mit Lebensmittel
  • Die beste Alternative für Einwegplastik sind Mehrwegprodukte, wie Besteck aus Edelstahl, Teller aus Porzellan, Strohhalme aus Glas oder Metall und Mehrwegsysteme.
  • Durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung müssen Händler und Gastronomen nun auf plastikfreie Alternativen umstellen.
  • Verbraucherzentrale fordert mehr Kontrollen und Untersuchungen von Lebensmittelverpackungen und Einweggeschirr.
Off

Über Kunststoffverpackungen wird viel berichtet und gestritten. Eindeutig belegt ist, dass Einwegverpackungen eine große Menge an Abfall verursachen, vor allem beim Außer-Haus-Verzehr. Doch um Lebensmittel hygienisch und haltbar zu verpacken, sind die Verpackungen oft notwendig. Zwischen den Kunststoffen gibt es große Unterschiede, manche kann man sehr gut recyceln, andere nicht.

Einweggeschirr und -besteck wird nur wenige Minuten genutzt, daher verbraucht die Herstellung im Vergleich zur Nutzungs-dauer viel Energie und Rohstoffe. Nach dem Gebrauch wird das Einweggeschirr nur selten recycelt, sondern oft achtlos weggeworfen und landet so in der Natur. Die meisten Kunststoffe lösen sich nicht auf, sondern zersetzen sich in Mikropartikel und sind fast überall vorzufinden: am Strand, im Meer, im Trinkwasser und auch in manchen Lebensmitteln.

Um der Vermüllung durch diese Produkte entgegen zu wirken, hat die Europäische Kommission 2019 die „Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffe auf die Umwelt“ verabschiedet. Umgesetzt in nationales Recht trat am 3. Juli 2021 die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft. Im Handel sowie in der Gastronomie dürfen seither nur noch Restbestände von Einwegkunststoff-Geschirr verkauft und genutzt werden.

Welche Produkte aus Einwegplastik sind verboten?

  • Einmalbesteck und -teller
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • To-go-Behälter für Lebensmittel oder Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor)
  • Wattestäbchen
  • Luftballonstäbe

Alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, das sind Kunststoffe mit Zusätzen, die den Zerfall in kleine Bruchstücke begünstigen. Beim Verbot spielt es keine Rolle, ob die Einwegprodukte ganz oder nur teilweise aus Kunststoff bestehen.

Warum wurden nicht alle Einwegkunststoff-Verpackungen verboten?

Für manche Einwegprodukte gibt es noch keine ökologische oder praktikable Alternative, zum Beispiel für Einweggetränkebecher, deshalb wurden sie nicht verboten. Jedoch sollen sie seit dem 3. Juli 2021 nach der Einwegkennzeichnungsverordnung (EWKK-ennzV) mit einem Hinweis versehen werden, dass die Produkte Kunststoff enthalten und bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt schädigen.

Diese Einweg-Produkte sind immer noch erlaubt, müssen aber gekennzeichnet werden:

  • Hygieneeinlagen (insbesondere Binden)
  • Tampons, Tamponapplikatoren
  • Feuchttücher (insbesondere getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege)
  • Tabakprodukte, die Filter enthalten und Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukte vorgesehen sind
  • Getränkebecher, die teilweise oder ganz aus Einwegkunststoffprodukte bestehen

 

Piktogramm für Getränkebecher, die aus Kunststoff bestehen
Piktogramm für Getränkebecher, die aus
Kunststoff bestehen
Piktogramm für Getränkebecher, die teilweise aus Kunststoff bestehen
Piktogramm für Getränkebecher, die teilweise
aus Kunststoff bestehen

 

Gibt es Alternativen?

Gleich vorneweg: Die beste Alternative für Einwegplastik sind Mehrwegprodukte, wie Besteck aus Edelstahl, Teller aus Porzellan, Strohhalme aus Glas oder Metall und Mehr-wegsysteme für Kaffeebecher und To-go-Verpackungen. Eine Umstellung auf Mehrweg ist aber natürlich nicht in jedem Bereich von heute auf morgen möglich oder praktikabel. 

Sind Bio-Kunststoffe die Lösung?

Bio-Kunststoffe werden von Herstellern als nachhaltig und mit „100% kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ beworben. Ein Bio-Siegel wie im Lebensmittelbereich gibt es bei Kunststoffen nicht. Unter „Bio“ wird verstanden, dass die Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen statt Erdöl bestehen oder biologisch abbaubar sind. Derzeit landen sie jedoch meist wie andere Kunststoffe im Restmüll und werden verbrannt. Der Grund: Die Bio-Kunststoffe können momentan noch nicht ausreichend durch unsere industriellen Kompostieranlagen abgebaut werden. Deshalb sollten sie auch auf keinen Fall sollten Bio-Kunststoffe auf dem eigenen Kompost landen, wie es in manchen Fällen durch die Werbung vermittelt wird. Die Verrottung im Garten würde viel zu lange dauern oder unvollständig stattfinden, so dass Kunststoffreste im Kompost verbleiben.

Aber auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr, das nun vermehrt angeboten wird, ist nicht die perfekte Alternative. In kürzlich veröffentlichten Untersuchungen wurden in solchen Produkten teils gesundheitsgefährdende Stoffe, wie Perfluorierte Alkylsubstanzen, Chlorpropanole und Pestizide nachgewiesen.

Schaden die Einweg-Alternativen der Gesundheit?

Durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung müssen Händler und Gastronomen nun auf plastikfreie Alternativen umstellen. Dies ist beim Außer-Haus-Verzehr und bei Trinkhalmen nicht einfach, denn das Material darf nicht aufweichen, sollte hitzebeständig sein und keine Schadstoffe an die darin enthal-tenen Lebensmittel abgeben.
Vier europäische Verbraucherorganisationen aus Frankreich, Dänemark, Spanien und Italien haben insgesamt 50 Produkte wie Trinkhalme aus Papier, Schüsseln aus Zuckerrohr und Teller aus Palmblätter untersucht und festgestellt: Bei einer erschreckend hohen Zahl, nämlich bei mehr als der Hälfte der Proben, wurden unerwünschte Chemikalien in kritischen Mengen nachgewiesen.

Um welche Chemikalien handelt es sich?

Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
PFAS werden eingesetzt, um Materialien wasser- und fettabweisend zu machen, sie sind im Körper nur schwer abbaubar und stehen unter dem Verdacht, die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Sie werden auch mit Krebserkrankungen in Verbindung gebracht.
66 Prozent der Proben, die auf PFAS getestet wurden, überschritten den in Dänemark geltenden Richtwert. Bis heute existieren weder von der Europäischen Union noch von Deutschland festgelegte Grenzwerte.

Chlorpropanole (3-MCPD)
Papierbasierte Materialien, wie zum Beispiel Trinkhalme, müssen auch beim Kontakt mit Flüssigkeiten ihre Stabilität beibehalten. Aus den dafür verwendeten Harzen können sich Chlorpropanole als Abbau- und Reaktionsprodukte herauslösen und in das Lebensmittel übergehen. 3-MCPD seht unter dem Verdacht krebserregend zu sein.
27 Prozent der Proben, die auf Chlorpropanol getestet wurden, überschritten den vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlenen Richtwert für 3-Monochlorpro-pandiol (3-MCPD).

Pestizide
In 28 Pronzent der Proben wurden Pestizide nachgewiesen, die zum Teil als krebserregend, mutagen und fortpflanzungsschädigend eingestuft werden
Regulierung in Deutschland unzureichend Außer bei Trinkhalmen gibt es bis heute in Deutschland noch kaum Untersuchungen und Erkenntnisse zu Schadstoffübergängen aus alternativen Einwegverpackungen auf darin enthaltene Lebensmittel. Hinzu kommt, dass Überwachungsbehörden neuartige und poten-ziell gesundheitsgefährdende Produkte erst überprüfen, wenn sie schon auf dem Markt sind.
Außerdem gibt es für viele Schadstoffe noch keine Grenzwerte, an denen sich die Überwachungsbehörden orientieren können.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Mehr Kontrollen und Untersuchungen von Lebensmittelverpackungen und Einweggeschirr.
  • Unsichere Produkte müssen zügig vom Markt genommen werden.
  • Verbot von potenziell krebserregenden, erbgutverändernden oder fort pflanzungsgefährdender Stoffe und ein Zulassungsverfahren für Materialien mit Lebensmittelkontakt

 

Paket liegt vor einer Tür

Bundesgerichtshof entscheidet über Mogelpackung

Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH
Schmuckbild

Ran die neuen Fördertöpfe

Mit der Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) haben sich die Förderrichtlinien verändert. Wer sein Haus sanieren, die Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen.
Rentnerin kontrolliert Unterlagen

Tipps zur Heizkostenabrechnung: Von Abrechnungszeitraum bis Verteilerschlüssel

Mit dem nahenden Ende der Heizperiode flattert vielen Verbraucher:innen die Heizkostenabrechnung ins Haus. Wenn die Energiekosten steigen, können teils hohe Nachzahlungen fällig werden.

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale in erster Instanz erfolgreich vor. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.