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Transparenzsystem für Lebensmittelbetriebe

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Das Land Baden-Württemberg benötigt endlich ein Einstufungssystem (Transparenzsystem, Kontrollbarometer, Hygieneampel) für Lebensmittelbetriebe direkt an der Ladentür.
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Das Land Baden-Württemberg benötigt endlich ein Einstufungssystem (Transparenzsystem, Kontrollbarometer, Hygieneampel) für Lebensmittelbetriebe direkt an der Ladentür. Das Einstufungssystem zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, wo der Betrieb bezüglich Hygiene und Produktsicherheit steht. Ohne ein Transparenzsystem ist Verbraucherinnen und Verbrauchern die zugesagte informierte Wahl nicht möglich. Die neue EU-Kontrollverordnung (in Kraft seit 14.12.2019) ermöglicht ausdrücklich die Einführung von Einstufungssystemen.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.