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Über das Projekt "Verbraucher stärken im Quartier"

Stand:
Das bundesweite Projekt "Verbraucher stärken im Quartier" ermöglicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine aufsuchende Verbraucherarbeit.
Quartiersbüro Straßenansicht Mannheim
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Durch niedrigschwellige Unterstützungsangebote werden gezielt diejenigen Verbraucher:innen angesprochen, die bisher nicht erreicht werden konnten. Gudrun Eymann und Verena Mayer sind in der Neckarstadt-West präsent - bei Quartiersrundgängen, mit Infoständen und auf Stadtteilfesten. Auch sprachliche Barrieren sollen überwunden und Informationen in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Wir sprechen Flagge Deutschland Deutsch, Flagge UK Englisch und Französische Flagge Französich.

Ziel des Projekts ist es, Verbraucher:innen zu stärken und sie fit zu machen, damit sie selbst dubiose Maschen erkennen und gute Verbraucherentscheidungen treffen können. Darüber hinaus verstehen sich die Quartiersmitarbeiterinnen als Lotsen, die bei allen Problemen helfen, die richtigen Ansprechpartner:innen zu finden. Deswegen ist die Vernetzungsarbeit mit dem Quartiersmanagement und den anderen Akteur:innen im Quartier ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Die Multiplikator:innen im Stadtteil können von der Verweisstruktur und den Fortbildungsangeboten zu ganz unterschiedlichen Verbraucherthemen profitieren.

 
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Quartiersberatung Logo
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.