Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Teures Vergnügen: In-App-Käufe

Stand:
Für Kinder und Jugendliche sind Computerspiele und Browsergames eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Die Spiele-Apps können oft schnell und kostenfrei heruntergeladen werden – und ein böses Erwachen haben.
Kinder spielen Handyspiel
  • Rechtsgeschäfte von Kindern im Alter bis sieben Jahren sind immer unwirksam, bei Kindern von sieben bis 18 Jahren unterliegen sie der Zustimmung der Eltern.
  • Einige Anbieter versuchen dies mit fingierten Bestätigungen der Volljährigkeit oder dem mutmaßlichen Einverständnis der Eltern zu umgehen.
  • Um die ungenehmigten oder unbeabsichtigten Käufe zu verhindern, sollten Eltern auf den mobilen Geräten, auf denen gespielt werden darf, vorab In-App-Käufe deaktivieren.
Off

Für Kinder und Jugendliche sind Computerspiele und Browsergames eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Die Spiele-Apps können meist schnell und kostenfrei heruntergeladen werden – ein böses Erwachen haben Eltern vor allem dann, wenn die nächste Rechnung teure In-App-Käufe auflistet. Beträge von mehreren Hundert Euro sind dabei keine Seltenheit.

Ob Lern- oder Spiele-Apps: Die meisten Anwendungen sind kostenfrei in App-Stores erhältlich, Kinder können diese häufig spielerisch einfach selbst installieren. Meistens sind kostenfreie Spiele aber mit kostenpflichtigen Zusatzfunktionen versehen, die schnell ins Geld gehen können. Viele Spiele sind so limitiert, dass bestimmte Gegenstände und Dienste (Kleidung, Waffen oder Funktionen) nur sehr langsam erreicht werden können. Durch Mikrotransaktionen, sprich die Zahlung kleinerer Geldbeträge während des Spiels, kann der Spielfortschritt vorangetrieben werden: Durch das Geld erkaufen sich die Spielerinnen und Spieler Erleichterungen und Fortschritte (Verkürzung der Zeiten, bessere Ausstattung).

Hierbei sind im Wesentlichen drei Varianten möglich. Durch den Kauf einer sogenannten Lootbox wird ein virtueller Behälter in Computerspielen gekauft. Der Behälter ist eine virtuelle Wundertüte, man erhält also zufällig einen bestimmten Gegenstand (Waffen, Leben etc.). Der Kauf im Spiel erfolgt durch Spielwährung (Taler, Diamanten, Sterne etc.), die Spielwährung wird jedoch durch echtes Geld erworben. Der Battle Pass ermöglicht den zeitlich begrenzten aber auch kostenpflichtigen Zugang zu einem Belohnungssystem. Wenn die Spielerinnen und Spieler entsprechende Aufgaben bestehen, erhalten sie dafür Belohnungen. Dies können Gegenstände oder Spielwährung, aber auch extra Level oder Leben sein.

Gegen Entgelt kann auch Downloadable content (DLC) erworben werden, dabei handelt es sich um Erweiterungen wie neue Level oder Welten. Die Ausgestaltung des Angebots liegt dabei im Ermessen des Anbieters und ist vorab nicht immer erkennbar, auch kann sich die Gültigkeit der Inhalte ändern. Problematisch ist vor allem, dass Kinder und Jugendliche durch den Erwerb dieser Erweiterungen meist unwissentlich auf die im Telefon oder Tablet hinterlegte Kreditkarte im Apple- oder Android-Store zurückgreifen. Auch die Eltern erfahren hiervon bis zur nächsten Bank- oder Kreditkartenabrechnung nichts, wenn sie ihren Kindern im guten Glauben auf eine harmlose Freizeitbeschäftigung die Geräte überlassen haben.

Rechtsgeschäfte von Kindern im Alter bis sieben Jahren sind immer unwirksam, bei Kindern von sieben bis 18 Jahren unterliegen sie der Zustimmung der Eltern. Erlauben diese die teuren Zukäufe in Spielen nicht, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam und die Anbieter müssen das Geld zurückerstatten. Einige Anbieter versuchen dies mit fingierten Bestätigungen der Volljährigkeit oder dem mutmaßlichen Einverständnis der Eltern zu umgehen. Dies ist unzulässig. Es kommt bei solchen Geschäften nur darauf an, ob Eltern ein Rechtsgeschäft von Minderjährigen im Nachhinein genehmigen oder nicht.

Insofern müssen Eltern hier gegenüber dem Anbieter die Zustimmung explizit verweigern und das Geld zurückfordern. Ein Schadensanspruch des Unternehmens gegen die Eltern besteht dabei nicht. Auch falls eine Abrechnung über das Konto des Kindes erfolgen sollte, können Eltern hier die Zustimmung versagen, da diese Rechtsgeschäfte nicht vom Taschengeldparagrafen abgedeckt sind. Aber Vorsicht! Sind Kinder oder Jugendliche durch solche ungenehmigten In-App-Käufe bereits aufgefallen und die Eltern schieben dem Treiben keinen Riegel vor, können Unternehmen bei weiteren Einkäufen davon ausgehen, dass eine Erlaubnis der Eltern dazu besteht. Betroffene Eltern bleiben im Folgefall dann auf ihrem Schaden sitzen.

Um die ungenehmigten oder unbeabsichtigten Käufe zu verhindern, sollten Eltern auf den mobilen Geräten, auf denen gespielt werden darf, vorab In-App-Käufe deaktivieren. Wie das funktioniert haben wir auf unserer Homepage erklärt: www.vz-bw.de/node/13532.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.