Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Stand:
Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die ETA für Großbritannien kostet offiziell 16 britische Pfund (ca. 19 Euro) und kann direkt beim britischen Innenministerium beantragt werden.
  • Vorsicht vor seriös wirkenden Drittanbietern, die teilweise hohe Gebühren für einfache Ausfüllhilfen verlangen.
  • Wer hereingefallen ist, sollte eine Rückerstattung fordern und den Fall der Bank melden.
On

Was ist eine ETA und wer braucht sie?

Seit dem 2. April 2025 gilt für alle Menschen aus visumfreien EU-Staaten eine neue Einreiseregelung für Großbritannien: Sie müssen vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Das betrifft auch alle Reisenden aus Deutschland.

Die offizielle Beantragung der ETA ist über die folgenden Wege möglich:

Die Gebühr beträgt 16 britische Pfund, umgerechnet also circa 19 Euro (Stand April 2025).

Warum warnt die Verbraucherzentrale?

Noch ist das Verfahren vielen neu – eine Gelegenheit, die sich unseriöse Anbieter zunutze machen:

  • Suchmaschinen zeigen oft zuerst Drittanbieter-Seiten, nicht die offizielle Website.
  • Manche Seiten sehen täuschend echt aus, zum Teil mit britischem Wappen oder Farben der Regierung.
  • Für die Beantragung ist die Angabe persönlicher Daten nötig - hier ist Vorsicht bei der Weitergabe an Dritte geboten (Gefahr von Identitätsdiebstahl).
  • Einige Anbieter verlangen überhöhte Preise – teils über 160 Euro – nur für das Ausfüllen des offiziellen Formulars oder eine Weiterleitung.
  • Am Ende muss die ETA trotzdem erneut und korrekt auf der offiziellen Seite beantragt werden.

Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Einige Hinweise helfen dabei, inoffizielle Seiten zu erkennen:

  • Intransparente Preisangaben? Offizielle Seiten informieren klar über Kosten. Unseriöse Drittanbieter verstecken Preise oft bis zur Zahlung.
  • Fehlt ein Impressum oder ist das Unternehmen anonym? Dann ist Vorsicht geboten.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie nur die offiziellen Wege zur Beantragung, die wir weiter oben für Sie verlinkt haben!

Was kann ich tun, wenn ich auf eine unseriöse Seite hereingefallen bin?

Wenn Sie bereits bezahlt haben, können Sie Folgendes tun:

  • Fordern Sie eine Rückerstattung beim Anbieter. Bewahren Sie alle Belege, E-Mails und Screenshots auf.
  • Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter. Oft ist eine Rückbuchung möglich, wenn Sie schnell handeln.

Gibt es ähnliche Probleme bei der ESTA für die USA?

Ja, auch bei der US-Einreisegenehmigung ESTA kommt es regelmäßig zu Verwechslungen mit Drittanbieter-Seiten. Ein Unterschied: In den USA ist an der Endung „.gov“ zuverlässig zu erkennen, ob es sich um eine offizielle Regierungsseite handelt. Seiten, die auf „.com“, „.org“ oder „.net“ enden, sind keine offiziellen Portale.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Minikredite - Kleines Geld und großer Ärger

Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.