Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Stand:
Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die ETA für Großbritannien kostet offiziell 16 britische Pfund (ca. 19 Euro) und kann direkt beim britischen Innenministerium beantragt werden.
  • Vorsicht vor seriös wirkenden Drittanbietern, die teilweise hohe Gebühren für einfache Ausfüllhilfen verlangen.
  • Wer hereingefallen ist, sollte eine Rückerstattung fordern und den Fall der Bank melden.
On

Was ist eine ETA und wer braucht sie?

Seit dem 2. April 2025 gilt für alle Menschen aus visumfreien EU-Staaten eine neue Einreiseregelung für Großbritannien: Sie müssen vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Das betrifft auch alle Reisenden aus Deutschland.

Die offizielle Beantragung der ETA ist über die folgenden Wege möglich:

Die Gebühr beträgt 16 britische Pfund, umgerechnet also circa 19 Euro (Stand April 2025).

Warum warnt die Verbraucherzentrale?

Noch ist das Verfahren vielen neu – eine Gelegenheit, die sich unseriöse Anbieter zunutze machen:

  • Suchmaschinen zeigen oft zuerst Drittanbieter-Seiten, nicht die offizielle Website.
  • Manche Seiten sehen täuschend echt aus, zum Teil mit britischem Wappen oder Farben der Regierung.
  • Für die Beantragung ist die Angabe persönlicher Daten nötig - hier ist Vorsicht bei der Weitergabe an Dritte geboten (Gefahr von Identitätsdiebstahl).
  • Einige Anbieter verlangen überhöhte Preise – teils über 160 Euro – nur für das Ausfüllen des offiziellen Formulars oder eine Weiterleitung.
  • Am Ende muss die ETA trotzdem erneut und korrekt auf der offiziellen Seite beantragt werden.

Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Einige Hinweise helfen dabei, inoffizielle Seiten zu erkennen:

  • Intransparente Preisangaben? Offizielle Seiten informieren klar über Kosten. Unseriöse Drittanbieter verstecken Preise oft bis zur Zahlung.
  • Fehlt ein Impressum oder ist das Unternehmen anonym? Dann ist Vorsicht geboten.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie nur die offiziellen Wege zur Beantragung, die wir weiter oben für Sie verlinkt haben!

Was kann ich tun, wenn ich auf eine unseriöse Seite hereingefallen bin?

Wenn Sie bereits bezahlt haben, können Sie Folgendes tun:

  • Fordern Sie eine Rückerstattung beim Anbieter. Bewahren Sie alle Belege, E-Mails und Screenshots auf.
  • Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter. Oft ist eine Rückbuchung möglich, wenn Sie schnell handeln.

Gibt es ähnliche Probleme bei der ESTA für die USA?

Ja, auch bei der US-Einreisegenehmigung ESTA kommt es regelmäßig zu Verwechslungen mit Drittanbieter-Seiten. Ein Unterschied: In den USA ist an der Endung „.gov“ zuverlässig zu erkennen, ob es sich um eine offizielle Regierungsseite handelt. Seiten, die auf „.com“, „.org“ oder „.net“ enden, sind keine offiziellen Portale.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.