Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Lebensfreude GbR: Gewinnspielfalle am Telefon

Stand:
Vorsicht: Anrufer:innen im Namen der Lebensfreude GbR versuchen, Verträge unterzuschieben. Das können Sie tun, wenn Sie aufgefordert werden, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten.
Grafik eines Telefonhörers mit Sprechblase
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Anrufer:innen im Namen der Lebensfreude GbR erfinden eine Restschuld aus einem vorherigen Vertrag. Dann sollen Sie weitere persönliche Daten preisgeben und werden schließlich dazu gedrängt, tatsächlich einen Vertrag abzuschließen.

Immer wieder wird den Verbraucherzentralen folgender Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Unternehmen gemeldet:

  1. Anrufer:innen melden sich bei Ihnen und beschreiben, dass Sie Schulden aus einem zuvor abgeschlossenen Gewinnspielvertrag noch nicht beglichen haben.
  2. Sie sollen sich bei der Rechtsabteilung melden, um die Rückzahlungsmöglichkeiten abzuklären.
  3. Die Rechtsabteilung verlangt weitere Daten von Ihnen – manchmal wird ein Rabatt für frühzeitige Zahlung angeboten.
  4. Geben Sie Ihre Daten dort preis:
  • Erhalten Sie Vertragsunterlagen der „Lebensfreude GbR“ für Gewinnspielteilnahmen.
  • Bucht die „MIT AG Lebensfreude GbR“ per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ab.

Hinweis: Auf seiner Webseite warnt das Unternehmen selbst vor betrügerischen Anrufen in seinem Namen. Allerdings werden die Abbuchungen nach dem Telefonat dennoch im Namen des Unternehmens durchgeführt.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie zuvor keinen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben:

  • Weisen Sie die Forderungen zurück. Sie müssen natürlich keine Schulden begleichen, die Sie nicht aufgenommen haben. Ein kostenloses Musterschreiben stellen wir für Sie bereit.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Unberechtigte Lastschriften können Sie von Ihrer Bank zurückbuchen lassen – das geht zumindest 8 Wochen lang.
  • Geben Sie keine Daten an unbekannte Anrufer:innen weiter.
  • Wird unberechtigt Geld abgebucht, können Sie sich außerdem bei der Polizei melden.
Icon Informationen

Weitere Informationen

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.