Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Pressemitteilung vom
Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Im Rechtsstreit um Rabattangebote in der Kunden-App des Supermarkts hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Köln (Az. 87 O 18/25) einen Erfolg gegen den Lebensmittelhändler Rewe erstritten. Nach Auffassung des Gerichts darf das Unternehmen nicht mit Bonus-Coupons werben, ohne zugleich den vollständigen Preis der beworbenen Produkte anzugeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Off

Im konkreten Fall betraf die beanstandete Werbung unter anderem Margarine und Sekt. In der Rewe-App konnten Verbraucher:innen für bestimmte Artikel einen Bonus aktivieren, der bei einem späteren Einkauf eingelöst werden konnte. Das Problem: Nur der Bonus wurde klar ausgewiesen, der tatsächliche Produktpreis blieb verborgen. Dadurch konnten Verbraucher:innen überhaupt nicht wissen, wie hoch die tatsächlichen Preisvorteile sind, da man diesen erst vor dem Regal im Laden erfuhr. Aus Sicht der Verbraucherzentrale eine klare Irreführung. 

„Der Kaufpreis ist eine wesentliche Information. Ohne diese können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen, welchen Vorteil der beworbene Bonus für sie hat“, so Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 

Mit dieser Werbung verstößt der Anbieter gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Er darf Verbraucher:innen wichtige Informationen nicht vorenthalten, die diese benötigen, um eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.

„Wir begrüßen das Urteil und die damit erfolgte Klarstellung. Das sorgt für mehr Transparenz bei der Werbung mit Preisvorteilen. Mit diesen und anderen Verfahren wollen wir erreichen, dass endlich Schluss ist mit irreführender Werbung und Tricksereien mit falschen Rabatten“, so Bernhardt weiter.

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.