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Microsoft in Schulen

Stand:
Wollen wir digitale Produkte von Microsoft auf der Bildungsplattform für Schulen in Baden-Württemberg? Das Bündnis "Unsere digitale Schule" sagt: Nein! In dieser Podcast-Folge geht es um die Frage, warum die Verwendung von Microsoft-Cloudsoftware in der Schule so problematisch ist.
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Wollen wir digitale Produkte von Microsoft auf der Bildungsplattform für Schulen in Baden-Württemberg? Das Bündnis "Unsere digitale Schule" sagt: Nein! In dieser Podcast-Folge geht es um die Frage, warum die Verwendung von Microsoft-Cloudsoftware in der Schule so problematisch ist. Außerdem besprechen wir: Warum ist quelloffene Software besser? Was muss sich ändern, damit die Open Source-Anwendungen im digitalen Unterricht besser funktionieren?

Niklaas Haskamp spricht in dieser Podcast-Folge mit Eckhard Benner, unserem Experten für Verbraucherbildung über die Forderungen des Bündnisses "Unsere digitale Schule". Cord Sandelmann vom Philologenverband Baden-Württemberg und Lennard Indlekofer vom Landesschülerbeirat berichten vom Alltag im Fernunterricht.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zum Thema:

Microsoft in Schulen? Besser nicht!

Stellungnahme des Bündnisses Unsere digitale Schule

 

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.