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Workshop "Werbung und Influencer:innen"

Stand:
In diesem Workshop setzen sich die Schüler:innen mit dem Geschäftsmodell von Influencer:innen und der Werbung in sozialen Medien auseinander.
Influencerin dreht Video

Die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodell von Influencer:innen unterstützt die Schüler:innen dabei, die Kommunikation von Influencer:innen zu reflektieren und ihre eigenen Marktziele selbstbestimmt zu verfolgen. 

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Inhalt

Darum geht's

Im Workshop befassen sich die Schüler:innen mit dem Geschäftsmodell von Influencer:innen und der Werbung in sozialen Medien. Dabei recherchieren sie zu aktuellen Influencer:innen, die ihre Altersgruppe ansprechen, wie diese ihr Geld verdienen, setzen sich mit den Regelungen zur Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien auseinander und reflektieren, was die Vor- und Nachteile der aktuellen Regelungen sind und wo deren Grenzen liegen. So können sie ein Bewusstsein dafür entwickeln, welche Interessen hinter verschiedenen Social-Media-Elementen stecken, wie die Werbung um sie herum funktioniert und wie sie Werbung von nicht-werblichen Inhalten unterscheiden können. Der Workshop knüpft so an die Unterrichtsmaterialien "Werbung in sozialen Medien" und "Mein Insta, dein Insta" an. 

Zielgruppe

Klasse 9-10, Niveaustufen M und E sowie Gymnasium

Dauer

90min

Hinweise zur Umsetzung

Veranstaltungsort

Der Workshop findet in den Räumen der Verbraucherzentrale in Stuttgart statt, alternative Veranstaltungsorte auf Anfrage.

Kosten

Der Workshop ist in den Räumen der Verbraucherzentrale für Schulen kostenfrei.

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an bildung@vz-bw.de unter Angabe der Schulart, Klassenstufe und Teilnehmendenzahl.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.