Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Buchtitel "Bauen!": Pressematerial

Ratgeber „Bauen“
Praktisches Handbuch – auch für Laien verständlich


Off

Titelbild des Ratgebers "Bauen"Von Januar bis April 2024 haben Behörden grünes Licht für den Bau von gerade einmal 12.300 Einfamilienhäusern gegeben. Das ist rund ein Drittel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Teure Kreditzinsen und hohe Baukosten sind dafür wesentliche Ursachen. Die anhaltend schwache Nachfrage scheint den Markt nun jedoch in Bewegung zu bringen: Fachleute prognostizieren einen Rückgang der Baupreise um etwa drei Prozent, auch Grundstückspreise geben nach. Wer sich angesichts dieser Aussichten auf das Abenteuer mit den eigenen vier Wänden einlassen will, baut mit dem Ratgeber „Bauen“ der Verbraucherzentrale auf ein solides Fundament. Er begleitet von der Finanzierung über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung und Abnahme. Über 500 Check-Punkte helfen zudem, den gesteckten Kosten- und Zeitplan einzuhalten.

Das Handbuch erläutert auf über 400 Seiten auch für Laien verständlich, welche wesentlichen Unterschiede es bei Bauvorhaben gibt, je nachdem, ob mit einem Bauträger, Fertighausanbieter oder Architekten zusammengearbeitet wird. Der Weg von den ersten Angeboten hin zum konkreten Vertragsabschluss wird ebenso aufgezeigt wie die Grundlagen der Hausplanung. Besonderes Augenmerk gilt der Baubeschreibung – wichtige Grundlage, welche Leistungen als im Vertrag vereinbart gelten. Eine beispielhafte Baubeschreibung hilft, typische Fallen und Unklarheiten zu vermeiden. Wissenswertes zum Baurecht und zu Ausschreibungen für Handwerkerleistungen fehlt ebenso wenig wie Checklisten, um die Bauausführung zu kontrollieren. Und wenn dann doch etwas schief läuft: Rechtssicher wird gezeigt, wie Mängel richtig protokolliert und Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Bauen! Das große Praxishandbuch zum Hausbau“ hat 420 Seiten und kostet 39,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Schmuckbild

"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.