Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Buchtitel "Handbuch Baubeschreibung": Pressematerial

Worauf es bei der Baubeschreibung ankommt: Neuer Ratgeber hilft beim Vergleich von Hausangeboten
Off

Titelbild des Ratgebers Handbuch BaubeschreibungEine umfassende individuelle Baubeschreibung ist der Schlüssel, um beim Kauf oder Bau einer Immobilie Missverständnisse, zusätzliche Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Doch leider bleiben viele Baubeschreibungen zu allgemein, lassen vollständige Produktbeschreibungen oder Mengenangaben vermissen oder Preisobergrenzen werden nicht benannt. Mit der Unterschrift unter solche unspezifischen Bauverträge ist dann Auslegungsspielraum und Ärger programmiert. Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ der Verbraucherzentrale erläutert, worauf Bauwillige beim Vergleich von Hausangeboten achten müssen. Er zeigt, wie konkret beschrieben sein muss, welche Leistungen der Unternehmer zu erledigen hat. Checklisten, um Offerten zu prüfen und mögliche Schwachstellen aufzudecken, sind das Fundament für einen möglichst reibungslosen Ablauf beim Bauauftrag für die eigenen vier Wände.

Das 232-seitige Handbuch gibt einen Überblick über alle Leistungen, die in der Baubeschreibung enthalten sein sollten. Es zeigt, wie die Ausführungen der einzelnen Gewerke beschrieben sein müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Formulierungen wie etwa „20 Zentimeter Wärmedämmung“ sind unzureichend, da daraus keinerlei Informationen zur Materialeigenschaft sowie zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entnommen werden können. Zudem behandelt das Buch die Themen Qualitätskontrolle, Bauabnahme und Versicherungen rund um den Bau. Die Vorlagen und Checklisten zum Ausfüllen können herausgetrennt und archiviert werden.

Der Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung. Hausangebote richtig vergleichen“ hat 232 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen