Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Buchtitel "Kosten u. Vertragsfallen beim Immobilienkauf": Pressematerial

Kostenplanung auf sicherem Fundament: Ratgeber informiert über Fallen beim Immobilienkauf
Off

Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim ImmobilienkaufWer derzeit Haus oder Eigentumswohnung kaufen will, weiß um Immobilienpreise auf Rekordniveau und steigende Hypothekenzinsen. Auch wenn man sich darüber ärgert: Diese Kosten lassen sich einplanen. Als Falle entpuppen können sich hingegen die Posten, die beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie erst einmal unter den Tisch gefallen sind. Weil etwa der Bauträger nicht deutlich genug informiert hat, dass noch Kosten für das Anfahren von Mutterboden anfallen. Oder beim Verkauf der tatsächliche Sanierungsbedarf der Immobilie verschleiert wurde. Die Neuauflage des Ratgebers „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale bietet das notwendige Handwerkszeug, um häufige Risiken rechtzeitig zu erkennen und das Fundament für eine solide Kostenplanung zu legen.

Ob unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen, viel zu ungenaue Zahlungspläne oder ein hoher Sanierungsbedarf – 80 Checkblätter sind der Schlüssel, um Offerten und Kaufverträge auf verschleierte Kosten hin abzuklopfen. Viele weitere helfen dabei, mögliche Fallen im Vertrag aufzudecken. Das Buch bietet darüber hinaus wichtige Hintergrundinformationen und verschafft mit Hilfe von Fragebögen und Übersichten einen Überblick, ob die ins Auge gefasste Immobilie trotz der eventuell zu erwartenden Zusatzkosten und Risiken überhaupt noch in Frage kommt oder nicht.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ratgeber-Tipps

Kauf eines gebrauchten Hauses
Die Praxishilfe für Ihren Hauskauf
Wer ein Haus aus zweiter Hand kauft, sollte sein Wunschobjekt ganz genau…
Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.