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Buchtitel "Kosten-und Vertragsfallen beim Bauen": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“: Fundament für solide Planung
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Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim BauenDer Hausbau auf einem eigenen Grundstück – für viele Bauwillige ist das nach wie vor die Wunschvorstellung, wenn sie ihr künftiges Zuhause planen. Während die Risiken einer Finanzierung, die über den Kopf wachsen kann, zumeist in die Überlegungen einbezogen werden, bleiben mögliche Kostenrisiken, die sich aus dem Kleingedruckten der Kauf- und Werkverträge ergeben können, häufig unbedacht. Erklärlich, denn die meisten wagen sich nur einmal im Leben an das komplexe Hausbau-Vorhaben heran. Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ der Verbraucherzentrale bietet den passenden Werkzeugkasten, mit dem auch Laien prüfen können, ob alle wesentlichen Details in Planungen, Baubeschreibungen und Verträgen geregelt und vereinbart sind. Über 160 Checkblätter helfen, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.

Ob ein Fertighaus gekauft, ein schlüsselfertiges Massivhaus oder das neue Heim individuell mit einem Architekten gebaut wird: Sowohl in der Planungs- wie auch in der Ausführungsphase stehen viele Entscheidungen an. Aber ist im Vertrag auch alles so geregelt, dass keine unerwarteten Kosten anfallen? Was tun, wenn in Baubeschreibungen Leistungen fehlen? Haben Architekten alle Materialien in ihrer Ausschreibung ausreichend berücksichtigt? Der Ratgeber gibt Hilfestellungen, um kostenträchtige Vertragskonstellationen ausfindig zu machen, deren Risiken zu erkennen und durch entsprechende Vereinbarungen zu minimieren. Die Checkblätter für die verschiedenen Planungs- und Baufortschritte sind dabei eine hilfreiche Unterstützung bei der „Bauaufsicht“.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ hat 352 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
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Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln