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Buchtitel "Mietkosten im Griff": Pressematerial

Stand:
Mietkosten im Griff: Ratgeber bietet praktisches Handwerkszeug
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Titelbild des Ratgebers "Mietkosten im Griff"

Knapp 30 Prozent der Ausgaben eines Haushalts gehen für die Miete drauf. Statistisch etwa 780 Euro im Monat. Und da kommen die Umlagen für Heizung und Warmwasser noch on top. Tendenz steigend. Denn höhere Versicherungsbeiträge, gestiegene Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Abwasser machen Wohnen noch einmal teurer. Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, zeigt anschaulich, wo und wie die Ausgaben fürs Wohnen gedeckelt werden können. Er begleitet dabei von der Wohnungssuche über die Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Wie hoch darf meine Miete sein? Welche Klauseln im Mietvertrag können teuer werden? Muss ich hinnehmen, dass die defekte Heizung wochenlang nicht repariert wird? Um wie viel darf die Miete bei einer energetischen Sanierung angehoben werden? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird die Rechtslage praktisch erläutert. Und Musterbriefe helfen, eigene Ansprüche zu formulieren, Fristen zu beachten und Rechte durchzusetzen. Außerdem bietet der Ratgeber Hilfestellungen, wie die Miete bei Wohnungsmängeln gekürzt werden kann oder was zu beachten ist, wenn die Wohnung wegen der Umwandlung in eine Eigentumswohnung gekündigt wird.

Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book
13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

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LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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