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Beratung zu Wärmepumpen-Angeboten: per E-Mail und Video!

Stand:
Sie wohnen in Baden-Württemberg und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Wir bieten Ihnen eine Analyse und Erläuterung der Angebote inklusive einer kostenloser Video-Beratung und schriftlichen Ergebnisübersicht.
Bild mit Haus, das im Außenbereich eine Wärmepumpe hat.
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Eine Wärmepumpe reagiert sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler als ein Öl- oder Gaskessel. Auch nach Abzug der Förderung sind Wärmepumpen in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung als Öl- oder Gasheizungen. Darum ist eine sorgfältige Angebotsprüfung und -auswahl für ein Vorhaben, wie zum Beispiel ein Heizungstausch, besonders wichtig.

Sie wohnen in Baden-Württemberg und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Dann nutzen Sie unseren Erfassungsbogen und senden uns diesen mit Ihren Angeboten per E-Mail an wp-angebote@vz-bw.de. Wir bieten Ihnen eine Analyse und Erläuterung Ihrer Angebote inklusive kostenloser Video-Beratung und schriftlicher Ergebnisübersicht.

 

So funktioniert die Wärmepumpen-Angebots-Prüfung:

Schritt 1:
Als Haushalt aus Baden-Württemberg füllen Sie einfach unseren Erfassungsbogen aus. Dann senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen zusammen mit Ihren bereits vorliegenden Angeboten per E-Mail an wp-angebote@vz-bw.de.

Mit dem Absenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten zur Bearbeitung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung sowie der Information zum Datenschutz der Energieberatung.

Schritt 2:
Ein:e Energieberater:in wertet Ihre Unterlagen aus und vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Video-Beratung, bei der die Details erläutert werden. (Eine Anleitung zur Video-Beratung erhalten Sie natürlich auch.)

Schritt 3:
Nach dem Termin erhalten Sie zwei PDF-Dokumente zurück: Das mit Markierungen versehene Angebot und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

 

Broschüren der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.:

Heizung mit Qualität - Grundlegende Empfehlungen

Wärmepumpen - Das sollten Sie wissen.

 


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Handy und Laptop mit YouTube offen

Werbevideos auf YouTube müssen durchgängig gekennzeichnet sein

Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen YouTube-Betreiber Google
Bauarbeiter dämmt Hausfassade

Innen dämmen, außen bewahren – Innendämmung von Außenwänden

Sie möchten Ihre Energiekosten senken, aber eine Außendämmung kommt aus baulichen oder denkmalrechtlichen Gründen nicht infrage?
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
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Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu