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Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Stand:
Das Projekt der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. möchte Sie dabei unterstützen, Energie richtig zu nutzen und Ihren Geldbeutel zu schonen.
Bild mit Häusern, die auf Euro-Münzen stehen.
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Das Projekt der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. möchte Sie dabei unterstützen, Energie richtig zu nutzen und dabei Ihren Geldbeutel zu schonen.

Die hohen Energiekosten und "falsche" Energienutzung können dazu führen, dass Sie in eine finanzielle Notlage geraten und die Gefahr da ist, dass man Ihnen den Strom abstellt. Mit der gemeinsamen Erklärung zur "Initiative zur Energieeinsparung und effizienten Energienutzung in einkommensschwachen Haushalten in Baden-Württemberg" werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verschiedene Formate zum Energie sparen angeboten.


Wir beraten zu diesen Themen:

  • Strom sparen
  • Lüften und Heizen
  • Heizkostenabrechnung
  • Wechsel des Energieversorgers


Wie wir Ihnen noch helfen können:

Vorträge & Online-Seminare
Wir bieten kostenfreie Vorträge und Online-Seminare zum Thema "Energiesparen und Hilfe bei hohen Energiekosten" an. Die Vorträge finden oft in Ihrer Nähe statt - fragen Sie uns einfach.


Energie-Sprechstunden
Wir bieten kostenfreie Energie-Sprechstunden zum Thema "Hilfe bei hohen Energiekosten" an. Bei den Energie-Sprechstunden helfen Ihnen unsere Energieberater:innen gerne weiter.


Energie-Pat:innen
In den Städten Stuttgart, Filderstadt, Ravensburg, Weil der Stadt und Esslingen am Neckar können Sie als Mieter:in erste Fragen zum Energiesparen stellen. Die ehrenamtlichen Energie-Pat:innen geben Ihnen im kostenfreien Energiespar-Dialog erste Tipps zum Energiesparen. Sie kommen auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie das möchten. Wenn Sie noch mehr Hilfe brauchen, vermitteln wir Ihnen unsere Energieberater:innen.


Energiespartipps


Wie kann ich richtig lüften?
Achten Sie beim Lüften auf folgendes Verhalten - hier ein Überblick:

  • Lüften Sie nach dem Kochen.
  • Lüften Sie wenn Sie Ihre Wäsche lufttrocknen lassen.
  • Öffnen Sie alle Fenster mindestens 3-mal täglich für 5 bis 10 Minuten. (Stoßlüftung!)


Wie kann ich noch sparen?

  • Waschen Sie leicht verschmutzt Wäsche bei 30 Grad.
  • Beim Kochen ist es sinnvoll einen für Ihre Töpfe passenden Deckel zu verwenden.
  • Hinweis zum Gebrauch von wassersparenden Mischdüsen und Duschbrausen:
    Die Einsparung ist nur bei Wasserleitungen mit stabilem Leitungsdruck möglich.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einen Fachbetrieb oder Ihre Vermieter:innen.


Kontakt
Projekt "Energieberatung für einkommensschwache Haushalte"
Team Energieberatung

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart

E-Mail Projektleitung: esh-energieberatung@vz-bw.de

Für weitere Informationen zu den Projekt-Angeboten für soziale Einrichtungen und regionale Akteur:innen in den Land- und Stadtkreisen von Baden-Württemberg klicken Sie hier.


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.