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Photovoltaik

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Was muss ich beachten, wenn ich mir eine Photovoltaik-Anlage anschaffen will? Das erklärt Energieexperte Andreas Köhler in dieser Podcast-Folge.
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Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach produziert Strom und schont Ressourcen. Ein möglichst hoher Eigenverbrauch macht die Investition zusätzlich interessant. Was muss ich beachten, wenn ich gerne eine Solaranlage hätte? Wie gehe ich bei der Planung am besten vor?

In der ersten Folge unserer Reihe zur Sonnen-Energie spricht Niklaas Haskamp mit Energieberater Andreas Köhler über Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Mit einem Fokus auf Fragen wie Wirtschaftlichkeit und Planung geben sie einen praxisorientierten Einstieg ins Thema.

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos rund um energetische Sanierung

Photovoltaik: Was bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage wichtig ist

Marktstammdatenregister: Besitzer müssen Solaranlagen und Co. anmelden

Solarstromanlage: Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen

Solarthermie: Solarenergie für Heizung und Warmwasser nutzen


Sie haben Fragen zu Solar?

Kommen Sie zu, bevor Sie mit der Planung starten oder wenn Sie Angebote prüfen lassen wollen: In der stationären Beratung können Sie sich kostenlos in einem unserer rund 170 Beratungsstützpunkte beraten lassen.

Sie interessieren sich für ein Solaranlage? Beim Eignungs-Check Solar prüft unser/e Energieberater:in ob sich Ihr Haus für Solarenergie eignet: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/eignungscheck-solar-26821

Sie haben eine Solarthermie-Anlage und wollen wissen, ob diese effizient läuft? Unser Solarwärme-Check hilft weiter:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/solarwaermecheck-16766

 

 

MLR-Förderhinweis

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.