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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbraucherzentralen bemühen sich, ihre Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zu machen.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website verbraucherzentrale-bawue.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Normen vereinbar.

Barrierefreie Inhalte

  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln direkt am Anfang den Inhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Bei der Bedienung der Seiten mittels einer Tastatur besteht nicht die Gefahr in eine Tastaturfalle zu geraten.
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
  • Bewegte Inhalte sind jederzeit abschaltbar.
  • Navigationselemente und Bezeichnungen sind konsistent gehalten.
  • Es findet keine unerwartete Kontextänderung bei Änderung des Fokus oder bei Eingaben statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Websites. Aktuell sind einige Teilbereiche der Angebote noch nicht barrierefrei zugänglich. Das betrifft beispielsweise die noch nicht vollständig verfügbare Tastatursteuerung, die Überschriftenhierarchien, einige Farb-Konstellationen, die noch nicht ausreichend kontrastreich sind.

PDF-Dokumente, die als Download angeboten werden, sind mitunter noch nicht barrierefrei. Die Überarbeitung der vielen hundert Dokumente dieser Art wird Zeit in Anspruch nehmen.

Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Auf sie kann seitens der Verbraucherzentrale kein Einfluss genommen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt und am 15.3.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Websites nimmt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg per E-Mail unter info@vz-bw.de entgegen. Hinweis für Screenreader: Unsere E-Mail-Adresse ist info [at] vz [minus] bw [punkt] de

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein oder Sie keine zufrieden stellenden Informationen erhalten haben, können Sie sich an die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden. Die Überwachungsstelle ist erreichbar unter ueberwachungsstelle@drv-bw.de Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter https://bw-medial-barrierefrei.de

Eine Person hält ein Buch in der Hand und zeigt mit der rechten Hand Daumen hoch.

Leichte Sprache: Informationen für Verbraucher in Leichter Sprache

Hier finden Sie Texte der Verbraucherzentrale in Leichter Sprache.

Ein Mensch übersetzt ein Video in Gebärdensprache.

Gebärdensprache: Tipps der Verbraucherzentralen in DGS

Suchen Sie Videos zu alltäglichen Verbraucherthemen in Gebärdensprache? Unsere Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) umfassen unterschiedlichste Themen, beispielsweise zum Widerruf von Verträgen, Online-Bezahlen oder Versicherungen.
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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.