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Bestrahlung pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Werden pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel bestrahlt?
Off

Frage

Ich habe gelesen, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Blättern oder Algen in manchen Ländern bestrahlt werden. Ist das in Deutschland auch erlaubt und ist das gefährlich?

Antwort

Lebensmittel - und dazu gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel - werden weltweit mit ionisierenden Strahlen behandelt, um lebensmittelbedingte Erkrankungen (z.B. durch Salmonellen zu verringern oder aber die Haltbarkeit (verhindern des Sprossens oder Keimens) zu verlängern. Das kann sinnvoll sein, darf aber keineswegs eine unsaubere Produktion vertuschen. Hygienemaßnahmen und eine gute Herstellungspraxis müssen trotzdem eingehalten werden. Das ist gesetzlich geregelt. Erlaubt ist in Deutschland der Verkauf bestrahlter getrockneter aromatischer Kräuter und Gewürze bzw. deren Einsatz (z.B. in Käsezubereitungen). Alle anderen bestrahlten Lebensmittel - und damit auch Nahrungsergänzungsmittel - benötigen eine Extragenehmigung (Allgemeinverfügung). Bio-Produkte dürfen grundsätzlich nicht bestrahlt werden.

Wird eine solche Behandlung eines Lebensmittels oder einzelner Zutaten durchgeführt, muss das auf der Verpackung vermerkt werden. Dort steht dann „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“. Das gilt auch beim Verkauf im Internet oder bei losem Verkauf.

Tatsächlich kommen solche Lebensmittel in Deutschland aber sehr selten vor. Wichtig zu wissen: Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv und es gibt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durch die Bestrahlung keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr. Allerdings kann es dadurch zu Vitaminverlusten kommen.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden untersuchen Lebensmittel und damit auch Nahrungsergänzungsmittel regelmäßig auf Bestrahlung. Und sie werden immer mal wieder bei bestimmten Produkten fündig für die eine Bestrahlung nicht zulässig ist. Dazu zählen Pulver von Moringa, Spirulina, Chlorella, Kurkuma oder Ashwagandha (Withania somnifera) sowie Goji-Beeren und Chia-Samen. Meist handelt es sich dabei um Importe aus Russland und Asien, zum Teil via USA oder UK.


Quellen:

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Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 U 83/25)

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