Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Bestrahlung pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Werden pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel bestrahlt?
Off

Frage

Ich habe gelesen, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Blättern oder Algen in manchen Ländern bestrahlt werden. Ist das in Deutschland auch erlaubt und ist das gefährlich?

Antwort

Lebensmittel - und dazu gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel - werden weltweit mit ionisierenden Strahlen behandelt, um lebensmittelbedingte Erkrankungen (z.B. durch Salmonellen zu verringern oder aber die Haltbarkeit (verhindern des Sprossens oder Keimens) zu verlängern. Das kann sinnvoll sein, darf aber keineswegs eine unsaubere Produktion vertuschen. Hygienemaßnahmen und eine gute Herstellungspraxis müssen trotzdem eingehalten werden. Das ist gesetzlich geregelt. Erlaubt ist in Deutschland der Verkauf bestrahlter getrockneter aromatischer Kräuter und Gewürze bzw. deren Einsatz (z.B. in Käsezubereitungen). Alle anderen bestrahlten Lebensmittel - und damit auch Nahrungsergänzungsmittel - benötigen eine Extragenehmigung (Allgemeinverfügung). Bio-Produkte dürfen grundsätzlich nicht bestrahlt werden.

Wird eine solche Behandlung eines Lebensmittels oder einzelner Zutaten durchgeführt, muss das auf der Verpackung vermerkt werden. Dort steht dann „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“. Das gilt auch beim Verkauf im Internet oder bei losem Verkauf.

Tatsächlich kommen solche Lebensmittel in Deutschland aber sehr selten vor. Wichtig zu wissen: Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv und es gibt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durch die Bestrahlung keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr. Allerdings kann es dadurch zu Vitaminverlusten kommen.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden untersuchen Lebensmittel und damit auch Nahrungsergänzungsmittel regelmäßig auf Bestrahlung. Und sie werden immer mal wieder bei bestimmten Produkten fündig für die eine Bestrahlung nicht zulässig ist. Dazu zählen Pulver von Moringa, Spirulina, Chlorella, Kurkuma oder Ashwagandha (Withania somnifera) sowie Goji-Beeren und Chia-Samen. Meist handelt es sich dabei um Importe aus Russland und Asien, zum Teil via USA oder UK.


Quellen:

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.