Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Dosierung Calcium- und Magnesium-haltiger Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Welche Tagesdosis ist für Calcium- und Magnesium-haltige Nahrungsergänzungsmittel okay und ist eine Überdosierung möglich?
Off

Frage

Welche Tagesdosis ist für Calcium- und Magnesium-haltige Nahrungsergänzungsmittel okay und ist eine Überdosierung möglich?

Antwort

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Magnesium 250 Milligramm und für Calcium 500 Milligramm als maximale Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, die für  Hersteller nicht gesetzlich verpflichtend ist.

Folglich findet sich eine Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Markt, die eine deutlich höhere Tagesdosis aufweisen. Dies zeigte auch ein  von den Verbraucherzentralen durchgeführter Marktcheck zu Magnesium-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln.

Eine Überdosierung mit Magnesium und Calcium ist nicht über herkömmliche Lebensmittel, wohl aber über hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel möglich. So kann eine höhere Magnesiumaufnahme Magen-Darm-Beschwerden auslösen. Ab sehr hohen Dosen kann es zu Blutdruckabfall und Muskelschwäche kommen. Eine langfristige Calciumüberdosierung kann zu Nierensteinen führen. 

Die Magnesiumabsorption kann durch gleichzeitig unphysiologisch hohe, jedoch nicht durch moderate Calciumdosen reduziert werden.

Die Maximalempfehlungen des BfR können Sie als guten Richtwert für die jeweilige Tagesdosis annehmen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.