Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Anti-Aging-Hormon DHEA

Stand:
Kann ich das Anti-Aging-Hormon DHEA bedenkenlos einnehmen?
Off

Frage

Kann ich das Anti-Aging-Hormon DHEA bedenkenlos einnehmen?

Antwort

Nach derzeitiger Auffassung gilt DHEA entweder als verschreibungspflichtiger Arzneistoff oder als neuartige, zulassungspflichtige Lebensmittelzutat. Damit ist DHEA in Lebensmitteln, dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel, nicht verkehrsfähig.

Dem Prohormon DHEA (Dehydroepiandrosteron) werden in der Werbung positive Auswirkungen auf das körperliche Wohlbefinden, die geistige Leistungsfähigkeit und das Sexualleben nachgesagt.

Ein wissenschaftlicher Beleg für diese Aussage fehlt jedoch. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie kommt aufgrund der aktuellen Studienlage zu dem Ergebnis, dass DHEA keine relevanten Effekte auf wichtige metabolische Parameter oder auf das Wohlbefinden hat, stattdessen unnötige Kosten verursacht und langfristige Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung schreibt hinsichtlich der Sicherheit dieses Stoffes:
Studien zeigen, dass bereits 25 mg DHEA pro Tag vor allem bei postmenopausalen Frauen zu Veränderungen des körpereigenen Hormonspiegels führen können. Überdies können klinisch erkennbare Hormonwirkungen wie zum Beispiel Akne bei bestimmten Bevölkerungsgruppen auftreten. Darüber hinaus ist unklar, ob DHEA das Wachstum hormonabhängiger Brust- oder Prostatatumoren beeinflusst."

Das BfR empfiehlt daher, auf die Anwendung von Steroidhormonen – wie DHEA mit seiner Wirkung als Prohormon – ohne ärztliche Aufsicht und ohne medizinische Indikation zu verzichten.

Auch die gemeinsame Expertenkommission rät von der Verwendung isolierter Steroidhormone wie DHEA in Nahrungsergänzungsmitteln gänzlich ab.

Aufgrund seiner anabolen Wirkung gehört DHEA zu den von der Welt-Anti-Doping-Agentur gelisteten verbotenen Substanzen im Sport.

 

Quellen:


Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen (2024): Stellungnahme zur Einstufung von Dehydroepiandrosteron (Nr. 01/2025) (zuletzt abgerufen am 13.02.2025)

Bundesinstitut für Risikobewertung (2016): Hormonaktive Substanzen in Lebensmitteln. Jahresbericht 2015, S. 60 (zuletzt abgerufen am 13.02.2025)

Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie: Anti-Aging-Hormone halten meist nicht, was sie versprechen. Stand: 18.09.2018 (zuletzt abgerufen am 13.02.2025)

National Anti Doping Agentur: WADA International Standard Prohibited List 2024 (zuletzt abgerufen am 13.02.2025)

Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.