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Checkliste: Müssen Sie die Inkassokosten zahlen?

Stand:
Es kam ein Schreiben von einem Inkassobüro. Das sind Firmen, die für andere Leute Forderungen eintreiben. Sie wollen Geld für eine offene Rechnung und zusätzlich Inkassokosten. Müssen Sie das bezahlen? Mal checken!
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
Off

Inkassokosten zahlen? Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein

  1. Gibt es eine offene Rechnung? Haben Sie etwas gekauft oder vergessen die Telefonrechnung zu bezahlen?
  2. Stimmt die Hauptforderung, also der Preis für die Ware oder Leistung, mit der Originalrechnung überein?
  3. Wurden Sie vor dem Schreiben des Inkassobüros nochmals zur Zahlung aufgefordert? Oder stand schon auf der Rechnung, dass es Ärger gibt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen?
  4. Sie verlangen Mahnkosten. Ist die Höhe korrekt? Die erste Mahnung darf normalerweise nichts kosten! Für jede weitere Mahnung sind bis zu 3 € in Ordnung.
  5. Das Inkassobüro will dafür, dass es sich um die offene Rechnung kümmert, Geld haben. Ist die Höhe in Ordnung? Bei einer offenen Rechnung bis 500 Euro sind Inkassokosten bis zu 29,40 € zulässig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort bezahlt wird.

Haben Sie überall mit „ja“ geantwortet? Dann müssen Sie so schnell es geht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Können Sie nicht zahlen oder sind sich unsicher, dann brauchen Sie Rat. Den erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
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