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Prämiensparverträge: vzbv und Sparkasse Nürnberg lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Kund:innen der Sparkasse Nürnberg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte am 28. Februar 2024, dass die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Die Richter:innen wichen bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Da das Urteil hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGH prüfen. Die Sparkasse Nürnberg hat auch Revision eingelegt.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts tun. Ihre  Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.     
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Das Gericht stellte fest, dass die in den Prämiensparverträgen verwendete Zinsklausel unzulässig ist. Die Sparkasse Nürnberg muss die Höhe der Zinsen der Sparer:innen neu berechnen. Während der BGH sich bei der Neuberechnung für den „relativen Zinsabstand“ entschied, setzt das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Urteil den „absoluten Zinsabstand“ für die Neuberechnung an. Kund:innen bekämen hier  geringere Nachzahlungen. Deshalb lässt  der vzbv das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen. Auch die Sparkasse Nürnberg hat Revision beim BGH eingereicht.

Die Prüfung des BGH kann einige Zeit dauern. Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts tun. Ihre Ansprüche verjähren nicht, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind nicht mehr möglich.

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BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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