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Teil II: Die Taktik "Geben und Nehmen" in der Finanzberatung - Interview

Stand:
Im Interview mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser wird die Taktik des Gebens und Nehmens in der Finanzberatung besprochen. Du erfährst wie Finanzberater:innen diese Taktik gezielt einsetzen und woran du diese erkennst.
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Das Wichtigste in Kürze - Teil II

  • In der Finanzberatung geht es um den Verkauf von Finanzprodukten. Um dies zu erreichen bedienen sich Finanzberater:innen u.a. der Taktik des Gebens und Nehmens.
  • Im gesamten Verlauf des Verkaufsgesprächs werden immer wieder gezielte "Gefallen" eingestreut.
  • Die Gefallen sollen in erster Linie bei Kund:innen über das Gespräch hinweg ein Gefühl der Verpflichtung erzeugen. Letztendlich sollen Kund:innen mit der eigenen Unterschrift einen Gegengefallen erbringen.
  • Finanzberater:innen greifen auf ein großes Repertoire an Gefallen, wie Getränke, Werbegeschenke, Schreibutensilien und zudem Komplimente, Tipps sowie exklusive Angebote zurück.

 

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Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.