Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Patientenverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

Stand:
Hier finden Sie alle Termine sowie die Anmeldung für die kostenfreien Online-Vorträge zum Thema "Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie".
Frau beim Arzt
On

Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Es stehen 9  Termine zum Thema "Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden.

Anmeldung: 06.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 06.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Saarland)


Anmeldung: 07.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)

Anmeldung: 07.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)


Anmeldung: 08.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale NRW)


Anmeldung: 09.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale NRW)


Anmeldung: 10.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

Anmeldung: 10.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen - ausgebucht)

Altersvorsorge, älteres Paar lässt sich beraten

Woche der Vorsorge: kostenlose Online-Vorträge vom 6. bis 10. November 2023

Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen! Die Verbraucherzentralen bieten in der "Woche der Vorsorge" vom 6. bis zum 10. November 2023 bundesweit kostenlose Online-Vorträge an. Hier finden Sie alle Termine und die Anmeldung.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.