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Spartipps für die Küche

Mit kleinen Tricks beim Kochen und Lagern von Lebensmitteln können Sie Geld sparen.
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5 Tipps, mit denen Sie in der Küche sparen

  1. Weniger wegwerfen: Lebensmittel sind oft noch essbar, auch wenn das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder sie nicht mehr ganz frisch wirken. Zum Beispiel überreifes Obst, Gemüse oder altbackenes Brot.
  2. Richtig Lagern: Informieren Sie sich über die richtige Lagerung, um Lebensmittel länger frisch zu halten.
    Tipp: Tiefkühlgemüse kann eine gesunde und günstige Alternative zu frischem Gemüse sein.
  3. Energiesparen bei Kühl- und Gefriergeräten:
    • Schließen Sie die Kühlschranktür schnell und stellen Sie nur abgekühlte Lebensmittel hinein.
    • Reinigen Sie die Geräte regelmäßig und tauen Sie sie ab.
    • Stellen Sie Kühl- und Gefriergeräte energiesparend ein.
  4. Weniger Energie beim Kochen verbrauchen:
    • Wenn Sie mit Deckel kochen, verbrauchen Sie weniger Energie.
    • Füllen Sie nur so viel Wasser wie nötig in den Topf.
  5. Stromsparend backen: 
    • Verzichten Sie auf das Vorheizen des Ofens.
    • Nutzen Sie die Umluft-Funktion. Sie verbraucht am wenigsten Energie.

Finden Sie heraus, ob ein Lebensmittel noch gut ist

Prüfen Sie das Aussehen und den Geruch des Produkts. Probieren Sie vorsichtig eine kleine Menge. Bei leicht verderblichen Produkten oder Lebensmitteln mit einem "Verbrauchsdatum" (z.B. Hackfleisch oder Fisch) muss das Produkt bis zum angegebenen Datum verbraucht werden.

Suchen Sie auf Websites und in Apps nach Reste-Ideen

Nudelreste werden zu köstlichem Auflauf, getrocknetes Brot zu Semmelknödel. Es gibt im Internet viele Ideen, Rezeptsammlungen und spezielle Apps für Gerichte aus Resten. Einige Linktipps finden Sie unten auf dieser Seite.

Diese Links helfen beim Sparen

❏ Viele Verwendungsmöglichkeiten für nicht mehr frische Lebensmittel und Reste finden Sie hier:
• Broschüre der Verbraucherzentrale mit Ideen für Reste und vermeintliche Abfälle in der Küche.
• Reste-Rezepte immer auf dem Handy - das geht mit der App "Zu gut für die Tonne!".
• Reste-Tipps von A bis Z hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

❏ Die Lieblingsplätze von rund 70 Obst- und Gemüsesorten zeigt Ihnen das Lagerungs-ABC der Verbraucherzentrale.

❏ Welche Lebensmittel Sie wie lange einfrieren können, sehen Sie in der Übersicht des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE).

Im Sommer müssen manche Lebensmittel anders aufbewahrt werden, damit sie bei den sommerlichen Temperaturen nicht verderben.

Diese Tipps helfen, herauszufinden, ob Lebensmittel noch essbar sind.

❏ Mit der Checkliste der Verbraucherzentrale Hamburg erkennen Sie, ob Lebensmittel noch gut sind.

❏ Wie Sie in der Küche und im ganzen Haushalt Energie sparen können, erfahren Sie in dieser Broschüre "Energie sparen im Alltag" der Verbraucherzentrale. (PDF)

Illustration: Einkaufswagen

 

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.