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Netiquette der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Stand:
Auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und auf den Unternehmensseiten bei Google haben Sie die Möglichkeit, sich zu unseren Themen zu informieren, mit uns zu kommunizieren oder sich mit der Community auszutauschen. Wir begrüßen Ihre Rückmeldungen sehr und freuen uns über Lob, Kritik und Anregungen.
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Damit der Austausch konstruktiv und sachlich funktioniert, bitten wir um einen respektvollen Umgang miteinander. Bleiben Sie höflich und bedenken Sie, dass Sie es auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und bei Google mit Menschen und nicht mit virtuellen Persönlichkeiten zu tun haben. Jede:r hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Nicht erwünscht sind:

  • Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Personen oder Personengruppen, insbesondere aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, körperlichen Verfassung, sexuellen Identität, ihres Einkommensverhältnisses, ihres Alters oder Geschlechts
  • Extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdende Äußerungen
  • Drohungen oder Aufforderungen zu Hass und Gewalt gegen Institutionen, Unternehmen oder Personen(-gruppen)
  • Kommentare, die sich nicht mit dem Thema des jeweiligen Beitrags beschäftigen und Links zu externen Webseiten ohne Bezug zum ursprünglichen Beitrag
  • Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
  • Missbrauch der Kommentarfunktion für werbliche Zwecke

Wir behalten uns vor, Beiträge auf unseren Social-Media-Kanälen, die gegen unsere Netiquette verstoßen, ohne Begründung zu löschen. Wer wiederholt oder in besonderem Maße gegen unsere Regeln verstößt, wird gesperrt. Bei strafrechtlich relevanten Kommentaren und Nachrichten werden wir Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.

Warum wir gendern:

Als Verbraucherzentrale sind wir für alle Menschen da, deshalb wollen wir alle ansprechen: Frauen, Männer und Personen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen. Wir haben uns daher entschieden, in unseren Texten weitestgehend auf das generische Maskulinum zu verzichten. Wo möglich und sinnvoll, nutzen wir genderneutrale Begriffe wie „Studierende“, „Belegschaft“, „Team“ oder „Menschen“. Wenn die Verwendung genderneutraler Begriffe nicht möglich oder sinnvoll ist, nutzen wir den Genderdoppelpunkt (wie z. B. bei „Verbraucher:innen“).

In Wortverbindungen, Texten in Leichter Sprache sowie bei der Verwendung von Markennamen (wie z. B. bei „Verbraucherzentrale“) benutzen wir den Gender-Doppelpunkt nicht.

Disclaimer:

Alle Nutzer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten Kommentare und Nachrichten selbst verantwortlich.

Die Kommentare auf unseren Social-Media-Seiten sind öffentlich. Mit dem Freigeben eines Kommentars auf unseren Plattformen und Kanälen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Aussagen öffentlich zugänglich werden und zitiert werden können. Wir behalten uns vor, diese Inhalte auf unseren Social-Media-Kanälen oder im Web zu präsentieren.

Vielen Dank! Wir freuen uns auf bereichernde Diskussionen und einen guten und konstruktiven Meinungsaustausch.

Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.