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Vorfälligkeitsentschädigung

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Wer einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlt, muss meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt in dieser Podcastfolge, wie Sie herausfinden, ob ihre Bank überhöhte Forderungen stellt und wie Sie dagegen vorgehen können.
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Wer einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlt, muss meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Verbraucher, die gezwungen sind, ihr Eigenheim zu verkaufen, können dabei viel Geld verlieren. Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein? Und in welchen Fällen darf die Bank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen? Wo kann man sich Hilfe holen?  
Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt in dieser Podcastfolge im Gespräch mit Niklaas Haskamp, wie Sie herausfinden, ob ihre Bank bei einer Vorfälligkeitsentschädigung überhöhte Forderungen stellt und wie Sie dagegen vorgehen können. Außerdem gibt er Tipps, wie Sie bereits bei Vertragsabschluss dafür sorgen können, dass die Vorfälligkeitsentschädigung, falls doch etwas schiefgeht, geringer ausfällt. Und er stellt klar, wo der Gesetzgeber nachbessern muss, damit Verbraucher, die aufgrund von Notlagen zu einem Verkauf gezwungen sind, vor überzogenen Entschädigungsforderungen des Kreditinstituts besser geschützt sind.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung und Immobilienfinanzierung:

Für seit dem 21.03.2016 geschlossene Darlehensverträge gilt, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangen darf, wenn die Angaben im Darlehensvertrag über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

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Immobilienfinanzierung - häufige Fragen und Antworten

Förderkredite: L-Bank, KfW Kredite und Antrag Baukindergeld: https://kfw.de

Berechnungstools: Tilgungspläne in allen Varianten selbst berechnen:

https://www.zinsen-berechnen.de/hypothekenrechner.php

https://www.test.de/Baudarlehen-Kredit-und-Tilgungsrechner-1159351-0/


Unser Beratungsangebot:

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.