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1N Telecom: Ärger reißt nicht ab

Pressemitteilung vom
Aktuell erreichen die Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden über Schadensersatzforderungen
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Der Ärger um den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH reißt nicht ab. Seit Mitte letzten Jahres melden sich Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, die ungewollt einem Vertragswechsel von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zugestimmt hatten. Aktuell suchen viele Betroffene Rat, bei denen sich 1N Telecom nun mit einer hohen Schadensersatzforderung meldet.

Die 1N Telecom schreibt aktuell Verbraucher:innen in Baden-Württemberg an und fordert 419,88 Euro Schadensersatz für eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Der Anbieter kündigt den angeblich abgeschlossenen Vertrag u.a. mit der Begründung, dass Verbraucher:innen eine Vertragserfüllung verhindern würden, da sie ihrem bisherigen Dienstleister keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt hätten. Viele Verbraucher:innen haben jedoch erst durch die Kündigungsbestätigung ihres bisherigen Anbieters, der Deutschen Telekom, realisiert, dass sie ungewollt einen Anbieterwechsel zu 1N Telecom vollzogen haben und stoppten den Wechselvorgang.

„Das Vorgehen von 1N Telecom ist doppelt dreist: Erst werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge unter fragwürdigen Bedingungen angedreht. Und wenn sich die Betroffenen dagegen wehren, sollen sie Schadensersatz zahlen“, sagt Erich Nolte, Berater für Telekommunikation und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rät Verbraucher:innen, nicht voreilig zu zahlen: „Häufig sind diese Forderungen unberechtigt“, so Nolte weiter. Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte den Vertrag unbedingt anfechten und nicht sofort zahlen. „Wurde der Vertrag bereits durch Widerruf oder Anfechtung erfolgreich rückgängig gemacht, kann 1N Telecom unserer Auffassung nach keinen Schadensersatz verlangen“, erläutert Nolte.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
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Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.