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Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Pressemitteilung vom
Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Vereistes Gefrierfach

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Haushaltsgeräte effizienter nutzen

Kalk und Schmutz bremsen Haushaltsgeräte aus und treiben den Energieverbrauch in die Höhe. „Regelmäßiges Entkalken von Kaffeemaschine und Wasserkocher sowie das Reinigen des Staubsaugerfilters verbessern die Effizienz“, erklärt Meike Militz, Regionalmanagerin bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch Waschmaschinen arbeiten ohne Ablagerungen sparsamer und halten länger. Statt Kalk und Schmutz sorgt im Gefrierfach eine Eisschicht für unnötigen Energieverbrauch. „Schon eine Schicht von nur einem Zentimeter erhöht den Stromverbrauch um bis zu 15 Prozent“, warnt Militz. Ihr Tipp: Mindestens einmal jährlich abtauen.

Dichtungen checken: Kälte und Wärme im Griff

Ein sauberer Kühlschrank kühlt besser – besonders, wenn die Dichtungen intakt sind und keine Luft entweicht. Backofentüren und Fenster profitieren ebenfalls von einer Überprüfung. Beschädigte Dichtungen lassen in beiden Fällen wertvolle Wärme entweichen.

Heizkörper von Staub befreien

Verstaubte Heizkörper kosten Energie! Eine Reinigung verbessert nicht nur die Optik, sondern auch die Heizleistung. Mit einem Staubsauger und einer speziellen Heizkörperbürste lassen sich Innenräume leicht von Schmutz befreien. „Nach dem Saubermachen am besten gleich entlüften – das spart noch mehr Energie“, empfiehlt Militz.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Alle Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet in einer persönlichen Beratung, telefonisch oder per Videochat statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch anbieterunabhängig sowie individuell bei den Menschen zu Hause. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Förderhinweis - Projekt Energieberatung
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot