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Höhere Preise für Gas und Öl

Pressemitteilung vom
Neben den Energiepreisen und den damit verbundenen Steuern und Abgaben ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die Höhe der Energierechnung. Zusätzlich steigt der CO2-Preis ab 1. Januar 2024 auch noch deutlich - von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Auch in den nächsten Jahren wird der CO2-Preis schrittweise angehoben. Dies führt dazu, dass sich die Preise für Gas- und Öl erhöhen.
Älterer Mann fasst sich an den Kopf während er Rechnung ließt
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Was tun, wenn die Preise steigen?

In vielen Häusern existieren verschiedene Möglichkeiten, um Heizenergie zu reduzieren. So kann beispielsweise eine nachträgliche Wärmedämmung mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen.

Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst. In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient: Sie haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird. Die Heizungsregelung bietet viel Potenzial, um diese Wärmeverluste zu verringern, indem Vorlauftemperaturen gesenkt und Heizzeiten an den Bedarf angepasst werden. Jede zentrale Heizung sollte darüber hinaus durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Eine Maßnahme, die vom Heizungsfachbetrieb durchgeführt wird.

Auch der eigene Wärmeverbrauch kann reduziert werden, beispielsweise durch eine leichte Absenkung der Raumtemperaturen oder durch eine Reduzierung des Warmwasserverbrauchs. Nicht zuletzt kann auch mit einem Anbieterwechsel Geld gespart werden.

Lohnt sich eine neue Gasheizung noch?

Vom Einbau einer neuen Gasheizung rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab. Die Empfehlung gilt gleichermaßen für neue Ölheizungen. Die Entwicklung der Emissionskosten zeigt, dass es mit Gasheizungen erhebliche Preisrisiken gibt. Das vergangene Jahr hat darüber hinaus gezeigt, dass auch auf den Energiemärkten selbst keine verlässlichen Preise für fossile Energien mehr zu erwarten sind.

Hinzu kommt: Wer sich jetzt noch eine fossile Heizung anschafft, wird für einen sehr langen Zeitraum weiterhin CO2 ausstoßen und muss spätestens ab 2029 dennoch einen Teil der Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff erzeugen. Eine Gewissheit, ob es dafür Angebote geben wird, existiert derzeit allerdings nicht. Und nicht zuletzt gibt es mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme inzwischen für nahezu jedes Gebäude sinnvolle Alternativen. Aktuelle Förderungen unterstützen die Anschaffung dieser neuen Heiztechniken.

Welche Heizung am besten passt, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Hier erhalten Ratsuchende neben einem Vergleich der verschiedenen Heiztechniken außerdem viele wichtige Informationen, etwa zu Förderprogrammen. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater:innen informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Weitere Informationen:

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.