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Strom für die Wärmepumpe: So finden Sie die besten Tarife

Pressemitteilung vom
Viele Hausbesitzer:innen denken jetzt über den Einbau einer Wärmepumpe nach – diese erhöht den Strombedarf. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto effizienter ist eine Wärmepumpe.
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Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt stark davon ab, wie teuer der Strom für ihren Betrieb ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, wie Tarifsuchende online den passenden Vertrag finden.

Zuerst Zähler prüfen

Die meisten Online-Vergleichsportale setzen einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe voraus. Nur dann gelten die Preise der angezeigten Tarife. Daher ist es wichtig vorher zu prüfen ob:

  • für die Wärmepumpe ein separater, zweiter Zähler installiert ist,
  • der Zähler ein oder zwei Zählwerke hat (Eintarifzähler oder Zweitarifzähler) und ob
  • ein Steuerungsgerät für die Wärmepumpe installiert ist.

 

Auf Tarifbedingungen achten

Für die Tarifsuche gelten die gleichen Tipps wie für den Tarifvergleich beim Haushaltsstrom:

  • Maximale Laufzeit von zwölf Monaten
  • Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen

 

Zusätzlich gilt es folgendes zu beachten:

  • In den Voreinstellungen die Tarifsuche nicht zu sehr einschränken! Verbraucher:innen sollten zum Vergleich auch Tarife ohne Preisgarantie in die Suche aufnehmen, um die Auswahl zu vergrößern. Falls günstige Tarife mit Preisgarantie im Ranking zur Auswahl stehen, können sie sich immer noch dafür entscheiden.
  • Bei Anbietern, die in Frage kommen, ein persönliches Angebot einholen. Online-Rechner bieten zwar eine Auskunft über die Postleitzahl, ob eine Belieferung möglich ist. Doch letztendlich ist beim Heizstrom nicht nur die Postleitzahl entscheidend, sondern die genaue Adresse – die Auskunft des Online-Rechners kann daher auch falsch sein.
  • Nicht immer geben Vergleichsplattformen die korrekten Konditionen für Wärmepumpenstrom des örtlichen Grundversorgers an. Deshalb sollten Verbraucher:innen direkt auf der Homepage des Grundversorgers prüfen, ob es einen entsprechenden Wärmepumpentarif gibt oder diesen telefonisch erfragen.
  • Verbraucher:innen sollten zudem prüfen, ob nicht ein Kombitarif günstiger ist. Vor allem bei einem geringen Stromverbrauch, der zwischen 3000 und 5000 kWh liegt, lohnt sich ein Wärmestromtarif nicht.

 

Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
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Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.