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Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
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Gute Nachrichten für viele Kund:innen der Allianz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs wegen der einseitigen Kürzung des Rentenfaktors dürfte sich bald in aktualisierten Standmitteilungen sowie auf dem Konto der Betroffenen bemerkbar machen: Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfahren hat, wird die Allianz den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen auf den anfänglich vertraglich vereinbarten Wert nach oben korrigieren. Wie andere Versicherer mit dem Urteil umgehen, ist noch unklar. Die Verbraucherzentrale ruft Betroffene auf sich zu melden und wird sie weiter unterstützen.

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Die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale wirkt: Das zeigen erste Rückmeldungen von Verbraucher:innen nach der erfolgreichen Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz. Nachdem der Bundesgerichtshof die Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt hatte (Az. IV ZR 34/25), berichteten erste Versicherte der Verbraucherzentrale, dass die Allianz den Rentenfaktor in ihrem Vertrag wieder auf den vertraglich vereinbarten Wert erhöht hat.

Auf Nachfrage bestätigte die Allianz das Vorgehen und kündigte an, bei sämtlichen Rentenversicherungen, welche die angegriffene Klausel oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben, die in der Vergangenheit vorgenommenen Rentenfaktorabsenkungen rückgängig zu machen und die Rentenfaktoren und Rentenleistungen in allen betroffenen Verträgen anzupassen. „Es freut uns sehr, dass wir vielen Versicherten zu ihrem Recht verholfen haben und dass sie nun wieder den alten, oft um ein Drittel höheren Rentenfaktor erhalten sollen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „wir werden nun beobachten, ob die Allianz ihre Zusage umsetzt“. 

Ziehen andere Versicherer nach?

Die Verbraucherzentrale prüft außerdem, wie sich andere Versicherer, die ähnliche Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwenden, verhalten. „Wer von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen ist, kann uns gerne seinen Fall zur Verfügung stellen“, so Nauhauser.

Neben der Allianz gibt es noch viele weitere Versicherer und Verträge mit ähnlichen sowie abweichenden Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors. In welchen Fällen das BGH-Urteil direkt anwendbar ist und in welchen Fällen erst weitere Gerichtsentscheidungen notwendig sein werden, bleibt abzuwarten.

Grundsätzlich müssen entsprechende Klauseln das vom BGH geforderte Äquivalenzgebot einhalten: Kriterien, die den Versicherer zur Herabsetzung berechtigen sollen, müssen ihn spiegelbildlich auch zur Heraufsetzung verpflichten. Ferner müssen Klauseln generell transparent, also verständlich formuliert sein. Betroffen können grundsätzlich alle fondsgebundenen Rentenversicherungen sein. Darunter sind Riester- und Rürupverträge, Verträge zur betrieblichen Altersversorgung sowie ungeförderte fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen jeweils der Rentenfaktor gekürzt wurde. 

Betroffene gesucht

Um ein umfassendes Bild zu bekommen, bittet die Verbraucherzentrale um Rückmeldung von Verbraucher:innen, deren Rentenfaktor gekürzt wurde – unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde oder auf welcher Grundlage die Kürzung erfolgte. Dafür stellt die Verbraucherzentrale ein Formular auf ihrer Internetseite bereit: www.vz-bw.de/node/116609 

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen eine Klausel in den Verträgen der Allianz geklagt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte die Allianz den Rentenfaktor einseitig gekürzt, ohne sich selbst die Verpflichtung aufzuerlegen, dass der Rentenfaktor wieder erhöht wird, wenn sich die Umstände verbessern. Die beanstandete Klausel verstößt gegen das Äquivalenzprinzip. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Verbraucherzentrale bereits im Januar 2025 Recht gegeben, nachdem die Allianz gegen das Urteil Revision eingelegt hatte, bestätigte der BGH das Urteil im Sinne der Verbraucher:innen. 

Weitere Informationen

Link zum Formular: www.vz-bw.de/node/116609

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