Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Algen - Jodquelle mit Risiko

Pressemitteilung vom
Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
Algen auf einem Teller

Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreiche und nachhaltige Lebensmittel. Doch der Verzehr kann schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlen bei vielen Algenprodukten essenzielle Informationen wie Warnhinweise, Jodgehalt und Verzehrmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzlich geregelte, transparente Kennzeichnung. 

Off

Algenart und Algenanteil häufig unklar

Die Untersuchung von insgesamt 142 Algenprodukten zeigte, dass die Deklaration der Algenarten häufig ungenau ist. Statt der spezifischen Algenart wurden oft Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ verwendet. „Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Heike Silber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Auch der Algenteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”. Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlt diese Information. Dabei variiert der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent.

Gesundheitsrisiko durch fehlende Jodangaben 

Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich zu sich zu nehmen. Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Deshalb sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Trotzdem fehlten bei zwei Dritteln der 56 Produkte im Marktcheck, die viel Jod enthielten, diese notwendigen Angaben. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Silber.

Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert

Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese können zu einer höheren Aufnahme verleiten, obwohl Algen aufgrund ihres Jodgehaltes nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. Kritisch sind auch Angaben wie „reich an Protein“, da die kleinen Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“

Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben

Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Algenprodukten besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen.

Um Verbraucher:innen besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Angaben zum Jodgehalt in der Nährwertdeklaration
  • Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
  • Klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge und Zubereitungshinweise
  • Präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen

 

Weitere Informationen

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt