Kostenloses Online-Seminar "Dem Süßen auf der Spur: Zucker, Süßungsmittel und Zuckeralternativen" am 10. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Wo sind die regionalen Lebensmittel?

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale zu Regionalwerbung
Schmuckbild

Vielen Verbraucher:innen ist es wichtig, Lebensmittel aus der Region zu kaufen. Kein Wunder, dass Anbieter Regionalität als werbewirksame Eigenschaft für sich entdeckt haben. Mehrere Lebensmittelunternehmen versprachen Anfang des Jahres, regionale Produkte zu stärken. Doch der Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt: In vielen Bereichen wird der Begriff „Region“ sehr weit gefasst, der Mehrwert für Verbraucher:innen geht gegen Null.

Off

Damit Regionalangaben der Anbieter überhaupt einen Informationswert haben können, müssen sie genau und vor allem transparent sein. „Bei der Werbung für lokale und regionale Produkte bleiben viele Händler aber schon in Sachen Genauigkeit weit unter ihren Möglichkeiten, bei der Transparenz sieht es noch schlechter aus“, sagt Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für den Marktcheck sichtete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vier Wochen lang Online-Prospekte mehrerer Handelsketten, soweit vorhanden auch für einzelne Filialen. Außerdem überprüfte sie, mit welchen Hinweisen auf die Region Produkte vor Ort in den Geschäften beworben wurden. Untersucht wurde dabei die Werbung für Monoprodukte wie Obst, Gemüse, Eier, Milch und Fleisch, da die Regionalität hier eindeutig benannt werden könnte, im Gegensatz zu verarbeiteten Produkten mit mehreren Bestandteilen.

Region: Deutschland?

Auffällig bei den Prospekten: Eine deutliche Mehrheit der untersuchten Produkte (73 Prozent) wurde mit der Region Deutschland beworben, oft ausgeschmückt mit eigenen Deutschlandlogos oder -flaggen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen regionale Produkte einkaufen. Sie verbinden mit dem Begriff Region allerdings nicht Deutschland, sondern ein deutlich kleineres Gebiet“, sagt Schifano. Das belegt auch eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Für 72 Prozent der Befragten sind Lebensmittel dann regional, wenn sie aus dem eigenen Landkreis stammen, für 55 Prozent sind auch Produkte aus dem eigenen Bundesland noch regional.

In den untersuchten baden-württembergischen Geschäften finden Verbraucher:innen vor allem Obst und Gemüse, das mit einem konkreten Bezug zu Baden-Württemberg oder auch unkonkreten Regionalaussagen wie „Regional“ beworben wird. Doch genauer als „Baden-Württemberg“ wird die Region selten angegeben.

Unzureichende Logos und Siegel

Neben ungenauen Regionalaussagen erschweren viele unklare Logos und Siegel die Suche nach regionalen Produkten. „Auch hier könnten Händler und Hersteller mehr Genauigkeit an den Tag legen“, meint Schifano. Ein Beispiel: Das Regionalfenster. Das blau-weiße Logo gibt bei Monoprodukten an, wo sie herkommen und wo sie verpackt wurden. Die Angabe der Herkunftsregion können Hersteller allerdings frei wählen. Die Region muss zwar für Verbraucher:innen eindeutig nachvollziehbar sowie kleiner als die Bundesrepublik Deutschland sein und mindestens teilweise in Deutschland liegen, genauer als „Baden-Württemberg“ war die Angabe zur regionalen Herkunft aber bei keinem der Produkte. Genauere Angaben fanden sich lediglich bei der Angabe der Packstelle, der Molkerei oder des Schlachthofs. „Dies sagt aber nichts darüber aus, wo das Lebensmittel genau herkommt“, sagt Schifano. „Außerdem sind sowohl die Vergabe des Regionalfensters als auch die Kontrolle lediglich privatwirtschaftlich organisiert. Ein gesetzlich festgelegtes Kontrollsystem – nach dem Vorbild der Öko-Kontrollen – fehlt.“

Noch weniger Informationen bieten die hauseigenen Regional-Logos der Supermarktketten und Discounter. Teilweise wird auch hier nur mit Deutschland als Region geworben, in einem anderen Fall soll die Region das gesamte Absatzgebiet umfassen. Wieder andere Logos werben zwar mit dem Begriff „regional“, aber weder bei der Recherche im Geschäft noch auf den Internetseiten der Händler finden Verbraucher:innen genauere Informationen, was sich dahinter verbirgt. „Die Logos sind mehr Schein als Sein“, stellt Schifano fest. Sie fordert daher ein verbindliches, einfach nachvollziehbares und gesetzlich geregeltes Kennzeichnungssystem, an das sich all diejenigen halten müssen, die mit Regionalität von Lebensmitteln werben. Im Rahmen dieses Kennzeichnungssystems muss auch festgelegt werden, dass Anbieter die von ihnen verwendeten Begriffe wie „regional“, „Heimat“ oder „von hier“ in unmittelbarer Nähe zur Werbung konkretisieren müssen. Dass die gemachten Regionalangaben auch korrekt sind, muss analog der Ökokontrolle durch ein gesetzliches Kontrollsystem überwacht werden. Denn nur dann sind Regionalangaben genau, transparent und verlässlich.

Weitere Infos

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.
Schmuckbild

Keine Gewährleistung bei Rabatt?

Ein Möbelhändler versuchte das Recht auf Gewährleistung unter anderem für reduzierte Waren und Ausstellungsstücke in seinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch das ist nicht erlaubt.
Junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen

Kostenlose Online Seminare: Programm mit über 60 Vorträgen veröffentlicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihr neues Online-Seminarprogramm bis Juli 2026 veröffentlicht.
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung