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Aufpassen bei Bestellungen von Pellets und Brennholz!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden über Fake Shops, die Abzocke mit Pellets & Co. betreiben.
Person sitzt vor Kamin auf Sofa und hat Handy in der Hand
Off

Mit den enormen Preissteigerungen für Energie sind auch die Kosten für Pellets und Scheitholz zum Heizen in die Höhe geschossen. Unseriöse Anbieter nutzen die angespannte Marktsituationen aus, um Verbraucher:innen in Online-Fakeshops abzuzocken. Die Verbraucherzentrale bekommt vermehrt Beschwerden darüber – und gibt Tipps, wie Verbraucher:innen Fake Shops erkennen können.

Die Masche ist nicht neu: Fake Shops locken online mit begehrten Produkten zu sehr niedrigen Preisen, verlangen Vorkasse, aber liefern dann die Ware nicht. Verbraucher:innen haben es oft schwer, an ihr bereits bezahltes Geld zu gelangen, da die Abzocker schwer zu fassen sind. Im aktuellen Fall berät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vermehrt Verbraucher:innen, die in gefakten Onlineshops, auf der Suche nach günstigen Pellets- oder anderen Brennmaterialien in die Fakeshop-Falle getreten sind. Auch sie haben per Vorkasse bezahlt, die Ware aber leider nie erhalten.

So erkennen Sie Fake Shops

Ist das Geld einmal per Vorkasse überwiesen, ist es meistens schwierig, das Geld von einem Fakeshop wieder zurückzubekommen. „Betroffene können zwar versuchen, ihre Bank zu kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das ist teilweise aber schon nach ein paar Sekunden nicht mehr möglich. Zahlungsdienstleister, die einen Käuferschutz anbieten sind da Erfolgsversprechender, aber auch bei einem Lastschriftverfahren haben sie bis zu acht Wochen nach Einzug Zeit, um die Zahlung rückgängig zu machen“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter für Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Damit Verbraucher:innen gar nicht erst in unangenehme Situationen mit Fakeshops geraten, rät die Verbraucherzentrale auf folgende „Warnsignale“ zu achten, um Abzocke zu vermeiden:

  • Auffällige Internetadressen:
    Pellets im „Möbel Shop“? Wenn der Geschäftsname nicht zum angepriesenen Produkt passt, ist Skepsis angesagt. Auch Schreibfehler sind immer Anzeichen zu besonderer Vorsicht.
     
  • Nur eine Zahlungsweise:
    Vorsicht bei ausländischen IBAN-Kontoverbindungen. Die uns bekannten Fälle weisen ein französisches Konto auf. Schauen Sie immer, ob es mehrere Bezahlwege gibt. Verbleibt bei der eigentlichen Bestellung nur noch die Vorkasse, dann Hände weg! Händler haben bis zum Bestellbutton mindestens zwei Zahlungswege vorzuhalten.
     
  • „Gütesiegel“:
    Gerade Fake Shops verwenden erfundene Gütesiegel ohne jeglichen Wert. Zum Teil bilden sie echte Gütesiegel ab, ohne dass sie das entsprechende Zertifikat besitzen. Sind Siegel nicht mit dem Siegel-Betreiber verlinkt, gilt: Hände weg!
     
  • Impressum und AGB:
    Ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und das Impressum ist immer hilfreich: Fehlt das Impressum, ist das immer ein starkes Indiz, dass ein unseriöses Unternehmen dahintersteckt.
     

Mehr Informationen zum Thema Fakeshops finden Verbraucher:innen hier auf der Internetseite der Verbraucherzentrale – hier stellt sie auch einen „Fakeshopfinder“ zur Verfügung, mit dem Verbraucher:innen einfach und kostenlos rausfinden können, ob ein Shop seriös ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Preisangaben

Am 26.9., 9:30 Uhr, verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd (Az. EuGH C-330/23)
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Schmuckbild

Altes Handy? Zeit für ein Comeback!

Verbraucherzentralen starten Informationskampagne anlässlich der „Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit“