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Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand
Off

770 Tonnen: So viel Verpackungsmüll entsteht in Deutschland täglich durch Einwegverpackungen für Essen und Trinken zum Mitnehmen. Um diese Müllmenge zu reduzieren, schreibt das neue Verpackungsgesetz seit Anfang des Jahres vor, dass Gastronomiebetriebe für Speisen und Getränke Mehrwegalternativen anbieten müssen. In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg überprüft, wie gut diese Pflicht umgesetzt wird.

Für den Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale im März dieses Jahres die Mehrwegangebote von über 60 Schnellrestaurants, Bäckereien, Cafés und Convenience Shops am Stuttgarter Hauptbahnhof sowie in Stuttgart Mitte. Das Ergebnis war ernüchternd: Weniger als die Hälfte aller Verkaufsstellen (28 von 65), die im Marktcheck untersucht wurden, erfüllten die Mehrwegangebotspflicht vollständig, indem sie Mehrwegbehälter anboten und Verbraucher:innen mit Plakaten oder Aufstellern darauf hinwiesen. Die Sichtbarkeit dieser Hinweise war jedoch sehr unterschiedlich. Während manche Plakate oder Behälter direkt ins Auge fielen, waren bei anderen Betrieben die Hinweise versteckt oder beispielsweise so platziert, dass sie erst nach dem Bezahlen ins Sichtfeld von Verbraucher:innen kommen konnten.

Bei 20 Prozent (13 Verkaufsstellen) wurden zwar Mehrwegbehälter angeboten, allerdings fehlten die Hinweise darauf. „Ohne diese Hinweise erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher nichts von dem Angebot,“ sagt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale. Ohnehin ist es für Verbraucher:innen schwierig zu erkennen, welche Betriebe Mehrwegbehälter anbieten müssen. Denn für kleine Betriebe gilt folgende Ausnahme: bei maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern können sie die gesetzlichen Vorgaben auch erfüllen, indem sie von Kund:innen mitgebrachte Behältnisse befüllen. „Auch auf diese Möglichkeit müssen sie ausdrücklich hinweisen, was in unserem Marktcheck jedoch keine der Verkaufsstellen ohne Mehrwegangebot getan hat“, so Holzäpfel weiter. 

Überwachung sehr unterschiedlich umgesetzt

Um einen Einblick in die Überwachung der Mehrwegangebotspflicht durch die zuständigen Behörden zu erhalten, hat die Verbraucherzentrale die kreisfreien Städte und die Landkreise in Baden-Württemberg im Mai 2023, knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Pflicht, befragt. 16 der 44 angeschriebenen Stellen schickten den ausgefüllten Fragebogen zurück. Das Bild, das sich daraus ergab, war sehr uneinheitlich: Während ein Teil der Behörden (5) unabhängig von Verbraucherbeschwerden Kontrollen durchführte, reagierten andere (7) erst, nachdem sich Verbraucher:innen über ein fehlendes Mehrwegangebot beschwert hatten. Vier Behörden planen Kontrollen bis Ende des Jahres. „Einige Behörden gaben an, wegen Personalmangel keine Kontrollen durchzuführen, zum Teil obwohl Beschwerden vorlagen“, weiß Holzäpfel. Für wirkungsvolle Kontrollen braucht es daher Ämter mit ausreichend Ressourcen.

„Das beste Gesetz nützt nichts, wenn Unternehmen die Regelungen nur schleppend umsetzen und kaum Kontrollen stattfinden“, resümiert Holzäpfel. „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Mehrweg einfach und flächendeckend nutzen können, ist von allen Seiten deutlich mehr Einsatz nötig.“

Weitere Infos: Marktcheck Mehrwegangebotsplicht

 

 

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