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Denn zum Essen sind sie da

Pressemitteilung vom
Internationale Grüne Woche: Verbraucherzentrale gibt vom 20. bis 29. Januar 2023 praktische Tipps gegen Lebensmittelverschwendung
Lebensmittel im Mülleimer
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Deutsche Privathaushalte werfen jährlich mehr als 6 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll. Doch wer Lebensmittel ungenutzt wegwirft, belastet nicht nur die Umwelt, sondern wirft damit auch bares Geld weg. Wie jede:r einen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin.

Die Internationale Grüne Woche (IGW) findet in diesem Jahr zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder in Präsenz statt. Vom 20. bis 29. Januar 2023 sind auch die Verbraucherzentralen mit einem Informationsstand in der Halle 23a auf dem Berliner Messegelände vertreten.

Im Fokus der Verbraucherschützer:innen steht dieses Mal das Thema Lebensmittelverschwendung. Nicht nur die gestiegenen Preise für Lebensmittel veranlassen immer mehr Verbraucher:innen, im Alltag Lebensmittelabfälle zu vermeiden. „Lebensmittel sind wertvoll und gehören nicht in die Tonne. Wir laden alle Interessierten ein, sich an unserem Stand zu informieren, was jede:r von uns konkret tun kann. Wir geben viele Tipps – von bedarfsgerechter Einkaufsplanung, über die richtige Lagerung von Lebensmitteln bis hin zu Ideen für eine clevere Resteverwertung“, sagt Vanessa Holste, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Und für alle, die nicht nach Berlin reisen, gibt es viele Informationen auch online: https://www.vz-bw.de/node/58985. Die Expertinnen der Verbraucherzentrale sind auch mit ihren Beratungsangeboten rund ums Essen und Trinken vor Ort. Sie unterstützen persönlich, am Telefon oder schriftlich und informieren in kostenlosen Online-Seminaren über aktuelle Themen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.