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Solardachpflicht für Neubauten – was heißt das konkret?

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen zu Solardachpflicht.
Solaranlage auf einem Dach
Off

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik soll auf 200 Gigawatt vervierfacht werden. Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten gilt ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg, andere Bundesländer werden nachziehen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen zu Solardachpflicht.

Wann greift die Photovoltaikpflicht?

Bereits seit Jahresbeginn muss auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden – also Firmendächern, Hallen und öffentlichen Bauten – eine Photovoltaikanlage installiert werden. Für private Häuslebauer greift eine entsprechende Verpflichtung im Neubau zum 1. Mai; relevant ist jeweils der Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wird. Neue Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen müssen ebenfalls schon seit Januar mit Modulen überbaut werden. Ab Januar 2023 gilt eine Solarpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen.

Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Eine Erneuerung der darunterliegenden Lattungen oder Schalungen wird nicht vorausgesetzt. Ausgenommen sind aber Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden wie zum Beispiel Sturmschäden.

Wann ist ein Dach „zur Solarnutzung geeignet“?

Lauft Photovoltaik-Pflicht-Verordnung muss ein Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügen, die durch sie umschließende Dachkanten abgrenzbar ist. Handelt es sich um ein Flachdach, darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen. Bei einem Steildach, darf dieses bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet sein.

Wie groß müssen die Photovoltaikanlagen sein?

Um die Photovoltaikpflicht zu erfüllen, muss die installierte Photovoltaikanlage eine bestimmte Mindestmodulfläche in Quadratmetern aufweisen. Diese wird anhand der Dachfläche bemessen, die zur Solarnutzung geeignet ist. Im Regelfall reicht es, wenn die Photovoltaikanlage eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche aufweist. Möchten Bauherren die Eignungsfläche zum Teil anderweitig nutzen (etwa durch technische Anlagen oder eine Dachterrasse), können sie dies grundsätzlich tun, sie müssen dann aber von der verbleibenden Eignungsfläche sogar mindestens 75 Prozent für die Solarenergiegewinnung nutzen.

Zudem ist das Vorgehen mit einem vom Entwurfsverfasser zu erstellenden Dachplan zu begründen. Eine dritte, besonders einfache Regel gibt die zur Pflichterfüllung erforderliche minimale Leistung der PV-Anlage vor. Bei der Wahl dieser Regel sind 0,06 kWp je überbautem m² Grundstücksfläche nötig. (Dachüberstände werden mitgezählt.) Besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung, darf die Anlage auf die Hälfte verkleinert werden.

Kann auch eine solarthermische Anlage installiert werden?

Ja. Beim Neubau von Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen kann die Photovoltaikpflicht auch durch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung erfüllt werden. Eine Kombination von Photovoltaik und Solarthermie ist ebenso möglich. Mit den Kollektoren einer solarthermischen Anlage ist die Photovoltaikpflicht entsprechend dem genutzten Flächenanteil ebenfalls erfüllt.


Bei Fragen, ob das Dach, Balkon oder Garten für eine Solaranlage geeignet ist, hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Grundlegende Informationen zum Thema Solar- und Photovoltaikanlagen finden sich in unseren bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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