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Weiter gegen Greenwashing bei Geldanlagen

Pressemitteilung vom
Falsche Versprechen fürs gute Gewissen: Verbraucherzentrale geht weiter gegen Finanzprodukteanbieter wegen Greenwashing vor.
Grafik von Bulle Wall Street
  • Trend "Nachhaltigkeit" längst auch in Finanzbranche angekommen
  • Verbraucherzentrale geht gegen drei weitere Finanzproduktanbieter wegen Greenwashing vor
Off

Nachhaltigkeit ist seit Jahren ein wichtiges Schlagwort für Unternehmen, Werbung und Verbraucher:innen und findet sich neben allen möglichen Produktbereichen auch im Finanzsektor wieder. Doch immer wieder täuschen Unternehmen Verbraucher:innen, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, mit unlauterer Werbung.

"Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn ‘nachhaltige Geldanlagen’ genau sein sollen", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Die Unternehmen nutzen das gezielt im Marketing für ihre Produkte aus". Und tatsächlich findet die Verbraucherzentrale im Werbematerial von Finanzproduktanbietern, auf das sie im Rahmen ihrer Beratung stößt, immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen.

Die Verbraucherzentrale geht deshalb gegen rechtswidrige Praktiken von Finanzdienstleitern vor, die mit nicht nachvollziehbaren oder gar falschen Versprechungen für ihre Finanzprodukte werben.

Aktuelle Verfahren

Aktuell hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese hatte für ein "Gesundheitskonto" geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als "GrüneRente" angepriesen. Verbraucher:innen würden hier "nachhaltig investieren" und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern. Der Versicherer hat dabei nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen. Laut Versicherungsbedingungen würden "ökologische oder soziale Merkmale" nur "berücksichtigt". "Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus", so Nauhauser. Damit enthält der Versicherer den Verbraucher:innen wesentliche Informationen vor, die diese benötigen, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können.

Auch die LIQID Asset Management GmbH hatte sich zunächst strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, für ein Investment in ein Portfolio zu werben, das angeblich ausschließlich aus Unternehmen mit den strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben bestehe, wenn in Wahrheit vom Investment auch Anleihen und Gold erfasst sein sollen. Überdies hatte der Anbieter in seiner Werbung Testsiegel und Bewertungen der Zeitschrift Capital, dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) und der firstfive AG verwendet, ohne, wie vorgeschrieben, den Umfang der Bewertung, deren Rahmenbedingungen und die Quelle zu nennen, unter der sich Verbraucher:innen hinsichtlich der Richtigkeit des Testergebnisses informieren können.

Die abgegebene Unterlassungserklärung wurde von LIQID am 15.06.2022 gekündigt,  unter anderem mit der Begründung, dass ein Bruch der vereinbarten Vertraulichkeit vorliege. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen LIQID Klage auf Feststellung eingereicht, dass der Unterlassungsvertrag wirksam und nicht durch Kündigung oder Anfechtung aufgehoben worden sei. Das Landgericht Berlin hat diese Klage mit Urteil vom 20.07.2023 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dagegen Berufung eingelegt.

Ein Unterlassungsklageverfahren läuft gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Werbung für ein kostenloses Girokonto mit der Behauptung macht, dass das eingezahlte Geld in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert würde. Art und Umfang dieser Investitionen werden jedoch nicht transparent erläutert. Es soll gerichtlich auch geklärt werden, ob die Werbung "kostenlos" zulässig ist, wenn Verbraucher:innen Verwahrentgelte bezahlen müssen.

Auf unserer Website unter www.vz-bw.de/node/65537 gibt es einen Überblick zum Thema Greenwashing und eine Liste mit Verfahren gegen diverse Finanzproduktanbieter. 

Diese Pressemeldung wurde am 19.07.2022 in Bezug auf den Absatz zur LIQID Asset Management GmbH geändert.

Diese Pressemeldung wurde am 31.07.2023 aufgrund eines Rechtsstreits mit LIQID Assett Management GmbH im Nachgang zu dieser Pressemeldung geändert und ergänzt. Über den Stand der mittlerweile zwei Gerichtsverfahren zwischen LIQID und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informieren wir hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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